Anweisung. Die Verfahren zur Teilnahme am außerordentlichen Wettbewerb für die Sekundarstufe sind fertig

Schule, das Verfahren zur Teilnahme am außerordentlichen Wettbewerb zum gemeinsamen Platz für die Sekundarstufe I und II ist eröffnet

Die Verfahren zur Teilnahme am außerordentlichen Wettbewerb am gemeinsamen Ort für Lehrkräfte der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II, die ab dem Schuljahr 2017/2018 mindestens drei Jahre an staatlichen Bildungseinrichtungen, auch nicht zusammenhängend, tätig waren, sind angelaufen und innerhalb der Bewerbungsfrist für die Teilnahme. 

Antragsteller können ihren Antrag bis zum 23.59. Juni 16, 2022 Uhr ausschließlich elektronisch stellen, mit Besitz der Zugangsdaten des Öffentlichen Digitalen Identitätssystems (SPID) oder des Elektronischen Personalausweises (CIE), oder alternativ eines gültigen Benutzer für den Zugriff auf die Dienste im reservierten Bereich des Ministeriums mit der spezifischen Qualifikation für den Dienst „Online-Instanzen (POLIS)“. Die Bewerbung ist über folgenden Link abrufbar: https://concorsi.ificazione.it/piatrestea-concorsi-web/istanze/lista-istanze-aperte.

Jeder Kandidat kann sich unter Androhung des Ausschlusses für eine einzelne Region und für eine einzelne Wettbewerbsklasse bewerben. Darüber hinaus muss jeder Kandidat für die Teilnahme an dem betreffenden Verfahren ein Dienstjahr in der jeweiligen Wettbewerbsklasse, für die er sich bewirbt, absolviert haben.

Wie der Wettbewerb organisiert wird

Das Verfahren besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Disziplinarprüfung und der Bewertung der Qualifikationen.

Ab dem Schuljahr 2022/2023 schließen die im Ranking an geeigneter Stelle platzierten Kandidaten einen befristeten Vertrag mit jährlicher Laufzeit ab, in dem sie neben dem jährlichen Erstausbildungs- und Prüfungslehrgang (gem Artikel 13 des Gesetzesdekrets vom 13. April 2017, Nr. 59), ein Ausbildungskurs, der den Zweck erfüllt, einen Vergleich zwischen den Fähigkeiten des Aspiranten und denen des Berufsprofils des angestellten Lehrers durchzuführen.

Nach Bestehen der die Ausbildung abschließenden Prüfung sowie des jährlichen Erstausbildungs- und Prüfungslehrgangs wird die Lehrkraft mit rechtlicher und wirtschaftlicher Wirkung zum 1. September 2023 unbefristet eingestellt und im Amt bestätigt.

Das außerordentliche Insolvenzverfahren ist in Artikel 59, Absatz 9-bis des Gesetzesdekrets vom 25. Mai 2021, Nr. 73, vorgesehen. 23, konvertiert, mit Änderungen, per Gesetz vom 2021. Juli 106, n. XNUMX.

Anweisung. Die Verfahren zur Teilnahme am außerordentlichen Wettbewerb für die Sekundarstufe sind fertig