Impfstoffe, keine Kindergärten ohne Zeugnisse bis September 11

Das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium haben ein gemeinsames Rundschreiben mit operativen Angaben zum Schuljahr 2017/2018 zur Umsetzung des Gesetzes zur Impfprävention herausgegeben. Das Rundschreiben soll Familien die Erfüllung ihrer Impfpflichten erleichtern, die im Mittelpunkt der neuen Gesetzgebung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit stehen, und ein positives Verhältnis zwischen Schule und Familie in der ersten Umsetzungsphase der Gesetzgebung fördern. Die beiden Ministerien gaben es bekannt. Die Mitteilung enthält im Hinblick auf den Beginn des Unterrichts Hinweise auf die vorzulegenden Unterlagen (mit einem weiteren Detail im Vergleich zu den bereits bereitgestellten Mitteilungen zu den Verfahren für die Beantragung eines Termins für Impfstoffe bei der örtlichen Gesundheitsbehörde); über die erwarteten Fristen und deren Harmonisierung mit dem Schulkalender und mit dem effektiven Beginn des Unterrichts; beim Zugang zur Schule.

In Bezug auf die Dokumente erinnert das Rundschreiben daran, dass es möglich ist, Schulen zur Verfügung zu stellen: geeignete Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen altersabhängig durchgeführt wurden; geeignete Unterlagen zum Nachweis der Immunisierung nach einer natürlichen Krankheit; geeignete Gesundheitsdokumentation, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen für das Weglassen oder Verschieben von Impfungen bestehen; Kopie des formellen Impfantrags an die örtlich zuständige örtliche Gesundheitsbehörde (in Bezug auf noch nicht durchgeführte Pflichtimpfungen) gemäß den von der örtlichen Gesundheitsbehörde selbst für die Buchung angegebenen Verfahren. Insbesondere um Familien das Schuljahr 2017/2018 zu erleichtern, kann der Impfantrag auch telefonisch gestellt werden (vorausgesetzt, der Anruf wird mit einem festen Termin positiv entgegengenommen), indem eine E-Mail an die E-Mail-Adresse gesendet wird normal (Peo) oder beglaubigt (Pec) eines der Asl der Region der Zugehörigkeit oder durch Senden eines eingeschriebenen Briefes mit Empfangsbestätigung. In all diesen Fällen und nur für das Schuljahr 2017/2018 können Sie als Alternative zum Einreichen einer Kopie des formellen Impfantrags selbst bescheinigen, dass Sie die örtliche Gesundheitsbehörde aufgefordert haben, die noch nicht verabreichten Impfungen durchzuführen.

Familien mit Kindern, die frühkindliche Bildungsdienste oder Vorschulen besuchen (einschließlich privater Nicht-Peer-Schulen), müssen die erforderlichen Unterlagen bis zum 11. September einreichen, da die im Gesetzesdekret festgelegte Frist (10. September) einen Tag beträgt Urlaub. Die Präsentation der Dokumentation ist eine Zugangsvoraussetzung. Daher können Minderjährige, deren Eltern / Erziehungsberechtigte / Pflegepersonen es nicht bis zum 2017. September vorgelegt haben, bereits für das Schuljahr 18/12 ab dem 11. September keinen Zugang zu den Bildungsdiensten für Säuglinge und Vorschulen haben. Begriffe. Das Rundschreiben harmonisiert die Fristen mit den Schulkalendern: In Schulen, in denen der Unterricht nach dem 10. September beginnt, wird Minderjährigen der Zugang garantiert, deren Eltern / Erziehungsberechtigte / Betreuer die Unterlagen bis zum Beginn des Unterrichts eingereicht haben. Im Falle einer Selbstzertifizierung wird bestätigt, dass die Dokumentation, aus der hervorgeht, dass die Impfungen durchgeführt wurden, auf jeden Fall bis zum 2018. März 10 vorgelegt werden muss. Auch im Falle einer Selbstzertifizierung hat der Minderjährige Zugang zu den Dienstleistungen, aber bis zum 2018. März 11 a? geeignete Unterlagen zum Nachweis der Impfpflicht. Andernfalls kann der Minderjährige nicht mehr auf die Dienste zugreifen. Das Rundschreiben sieht jedoch vor, dass der Minderjährige den Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn der Elternteil / Erziehungsberechtigte / Verwalter die erforderlichen Unterlagen nicht bis zum 10. September oder im Falle einer Ersatzerklärung der Unterlagen bis zum 2018. März 10 eingereicht hat geimpft und vom Zugang zu Dienstleistungen ausgeschlossen, bleiben in den Bildungsdiensten für Säuglinge und Vorschulen eingeschrieben und werden nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wieder zu den Diensten zugelassen. In jedem Fall wird das Versäumnis, die Dokumentation innerhalb der Bedingungen vorzulegen, innerhalb der folgenden XNUMX Tage der territorial zuständigen ASL gemeldet, die das Verfahren zur Wiederherstellung der Nichterfüllung einleitet.

Für diejenigen mit Kindern, die in Schulen des 31. und 10. Zyklus oder in regionalen Berufsbildungszentren eingeschrieben sind, muss die Dokumentation bis zum 2018. Oktober (oder bis zum 10. März XNUMX für diejenigen, die eine Selbstzertifizierung vorgelegt haben) eingereicht werden und stellt keine Voraussetzung für den Zugang zur Schule dar. . Wird die Dokumentation nicht innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht, wird der Schulleiter oder der Leiter des regionalen Berufsbildungszentrums in jedem Fall innerhalb der nächsten XNUMX Tage der territorial zuständigen ASL Bericht erstatten, die das für die Wiederherstellung des Verzugs vorgesehene Verfahren einleitet.

Impfstoffe, keine Kindergärten ohne Zeugnisse bis September 11