Abi. Rahmenvereinbarung über die Aussetzung der Zahlung des Hauptanteils der Hypothekendarlehen lokaler Behörden

Die ABI hat ein Rundschreiben herausgegeben, um ihre Mitglieder über die Rahmenvereinbarung über die Aussetzung der Zahlung des Hauptanteils der Hypotheken lokaler Behörden zu informieren, die mit dem Nationalen Verband der italienischen Gemeinden (ANCI) und dem Verband der italienischen Provinzen geschlossen wurde ( UPI). Mit dem Ziel, den Liquiditätsbedarf der Kommunen zu decken, der durch den Notfall aufgrund der gestiegenen Energiekosten entstanden ist, und den Schwierigkeiten zu begegnen, die durch die Überschwemmungen ab dem 1. Mai 2023 entstanden sind. 

Die Vereinbarung legt die Richtlinien fest, auf deren Grundlage die angeschlossenen Banken die Zahlung des Hauptteils der Raten bestehender Hypotheken mit Fälligkeit am 27. Juli 2023, dem Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung, bis einschließlich einleiten können 31. Dezember 2023 .

Die Vereinbarung sieht außerdem die Verlängerung des Tilgungsplans um sechs Monate vor. Die Zinsen für das ausgesetzte Kapital müssen jedoch zu den ursprünglichen Fälligkeitsterminen gezahlt werden und die Laufzeit des Darlehens nach der Aussetzung darf in keinem Fall 30 Jahre überschreiten.

Gemäß den Bestimmungen des ABI-ANCI-UPI-Abkommens müssen die auszusetzenden Darlehen die folgenden Merkmale aufweisen:

  • entsprechend der technischen Form des Darlehens festgelegt werden;
  • auf örtliche Behörden ausgestellt werden, wobei die Erstattungskosten vollständig auf Ihre Kosten gehen;
  • Schuldner und Begünstigter müssen übereinstimmen;
  • sie dürfen nicht aufgrund besonderer Gesetze gewährt worden sein;
  • muss sich im Abschreibungsprozess befinden;
  • Sie dürfen keine Raten einreichen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 90 Tage überfällig und unbezahlt sind.

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags dürfen die Unternehmen keinen Auflösungsverfahren aufgrund von Phänomenen der Mafia-Infiltration oder Ähnlichem unterzogen werden. Ebenfalls von der Maßnahme ausgenommen sind Institute in Zahlungsverzug oder in Schwierigkeiten, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine stabile Bilanzannahme vorliegt.

Anträge auf Aussetzung müssen bis zum 30. September 2023 bei den beitretenden Banken eingehen. Es bleibt jedoch für die beitretende Bank weiterhin die Möglichkeit, unbeschadet der durch die Regulierungsrahmenreferenz festgelegten Grenzen unabhängig voneinander verbesserte Konditionen im Vergleich zu den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen anzubieten Verordnung.

Abi. Rahmenvereinbarung über die Aussetzung der Zahlung des Hauptanteils der Hypothekendarlehen lokaler Behörden