TFR/TFS Advance: Betriebsanzeigen online

Das Rundschreiben mit den operativen Hinweisen für den ordentlichen Vorschuss von TFR/TFS, den Rentner, die bei der „Gestione Unitaria Creditizia e Sociale“ registriert sind, beantragen können, wurde gestern auf der INPS-Website veröffentlicht.

Tatsächlich gewährt INPS ab dem 1. Februar 2023 einen Vorschuss für einen Teil oder die Gesamtheit der aufgelaufenen, aber noch nicht fälligen TFR/TFS mit einem Zinssatz in Höhe eines festen Betrags von 1 % und einer Quellensteuer für Verwaltungskosten in Höhe von 0,50 %. .

Der Antrag auf Vorab-TFR/TFS kann auf der INPS-Website oder über eine beauftragte Person oder beim CAF und bei Förderinstituten eingereicht werden.

Wenn der oben genannte Antrag angenommen wird, erstellt das INPS selbst einen Entwurf des Übertragungsvorschlags und stellt ihn im persönlichen Bereich „Mein INPS“ des Mitglieds zur Verfügung. Das Mitglied hat 30 Tage Zeit, ihn zu unterzeichnen und an das Institut zurückzusenden. 

Nach Erhalt des TFS/TFR-Übertragungsvorschlags überprüft das Institut die Annahme des Vorschlags bzw. die Nichtannahme und übermittelt dem Antragsteller die Annahme.

Das Mitglied kann jederzeit und ohne Kosten für ihn vom Antrag auf Vorschuss des TFS/TFR zurücktreten, bis das Institut den entsprechenden Übertragungsvorschlag annimmt.

Um mehr über die Regulierung des Vorschusses von TFR/TFS zu erfahren, können Sie den entsprechenden Abschnitt konsultieren Vorschriftenzu und das INPS-Mitteilung Nr. 430 vom 30. Januar 2023.

Weitere Informationen zum Verfahren zur Beantragung von Vorab-TFS/TFR finden Sie im Circular 79-Nummer des 07-09-2023.

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