Genehmigung des hundertsten Erlasses über die GMO für Wein

Das Verfahren für die Zuweisung von Zuschüssen zur Förderung italienischer Weingüter an Drittländer hat begonnen

Das Dekret über CMO-Wein für Drittländer wurde genehmigt, dh nicht rückzahlbare Beiträge in Höhe von 50% für Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung von Wein im Ausland. Das Dekret, das heute von der Konferenz der Staatsregionen einstimmig angenommen wurde, definiert die Regeln für die Umsetzung der Maßnahme zur Unterstützung der Förderung von Weinprodukten in Drittländern.

"Der Sektor muss begleitet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produzenten im Ausland zu steigern. Die Förderung dieser Herausforderung spielt eine strategische Rolle - erklärt der Minister für Land-, Lebensmittel-, Forst- und TourismuspolitikSenator Gian Marco Centinaio - Diese Maßnahme wird es uns ermöglichen, den Ruf unserer Unternehmen als Botschafter des nationalen Weinprodukts, die wahre Exzellenz von Made in Italy, zu festigen und Marktanteile auf den Märkten von Nicht-EU-Ländern zurückzugewinnen. Ziel ist es, eine „Systemdynamik“ zu fördern, die das gesamte nationale Gefüge auch bei der Durchführung von Werbemaßnahmen einbezieht".

Die Maßnahmen, die Unterstützung erhalten können, sind im Dekret festgelegt: Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Verkaufsförderung; Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen von internationaler Bedeutung; Informationskampagnen; Studien zur Bewertung der Ergebnisse von Informations- und Werbemaßnahmen. Das Dekretschema enthält auch Angaben zu bestimmten Zeiten für die Auszahlung von Beiträgen, um die Planung wichtiger Investitionen durch die begünstigten Unternehmen effizienter zu unterstützen.

Genehmigung des hundertsten Erlasses über die GMO für Wein

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