Einzigartiger universeller Check

Von März bis Dezember 2022 wurden 12,9 Milliarden Euro an italienische Familien mit Bezug auf 9,6 Millionen Kinder ausgezahlt

Heute wurde die Aktualisierung des Statistischen Observatoriums zur Einheitlichen Universalbeihilfe (AUU) veröffentlicht, die auch die Daten in Bezug auf die AUU enthält, die für die wichtigsten Empfänger von Staatsbürgerschaftseinkommen (RdC) bestimmt sind.

Die Beobachtungsstelle liefert daher ein vollständiges Bild der wesentlichen statistischen Informationen zu den Begünstigten der Maßnahme und den damit verbundenen wirtschaftlichen Werten mit Bezug auf den Zeitraum März-Dezember 2022 (https://www.inps.it/it/it/dati -e-balancesheets/statistical-observatories-and-other-statistics/paper-data—auu.html).

Für den Beobachtungszeitraum wurden Schecks in Höhe von 12,9 Milliarden Euro an private Haushalte ausgezahlt. Die Ausgaben für Haushalte, die keine CIs erhalten, belaufen sich auf 12,3 Milliarden Euro, bezogen auf eine Zielgruppe von etwa 5,7 Millionen Antragstellern und 9,1 Millionen Kindern, die mindestens ein Monatsgehalt beziehen; die durchschnittlichen monatlichen Beträge betrugen 233 € pro Antragsteller und 146 € pro Kind.

Es gibt 498 CI-Bezieherhaushalte mit mindestens einem Monatsgehalt zuzüglich Alleinerziehergeld bezogen auf rund 845 unterhaltsberechtigte Kinder, von denen ca. 464 ausschließlich CI-Empfängern gehören. Für sie wurde die AUU-Zulage berechnet, indem von der theoretischen Höhe der fälligen Zulage der Anteil des Staatsbürgerschaftseinkommens für die Kinder abgezogen wurde, die Teil der Kernfamilie sind; der durchschnittliche monatliche Betrag dieser Zulage betrug 166 € pro Haushalt.

Bei Haushalten, die keine Sozialversicherungsleistungen beziehen, bezieht sich etwa die Hälfte der pro Kind gezahlten Zulagen auf Leistungsberechtigte, die Haushalten mit einem ISEE von weniger als 15 Euro angehören; rund 20 % der Kinder hingegen stammen aus Familien, die ISEE nicht vorgestellt haben. Für sie reicht der durchschnittliche Betrag pro Kind, bezogen auf den Monat Dezember, inklusive der geltenden Zuschläge von knapp 50 € (für diejenigen, die keine ISEE vorweisen oder 40 € überschreiten) bis zu 195 € für ISEE-Klassen bis zu 15 € 50 Tausend Euro. Es sei daran erinnert, dass der Grundbetrag der Beihilfe für jedes minderjährige Kind ohne Erhöhungen von mindestens 40 € bei fehlender ISEE oder mit einer ISEE von mindestens 175 Euro bis a maximal 15 € für ISEE bis XNUMX €.

Die für das Jahr 2023 fälligen Zuschussbeträge werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 11 des Gesetzesdekrets Nr. 230/2021, wonach der Zuschuss und die damit verbundenen ISEE-Grenzwerte jährlich an Änderungen des Lebenshaltungskostenindex angepasst werden; zudem werden nach den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2023 die Beträge für Minderjährige im ersten Lebensjahr und für kinderreiche Familien erhöht. Die Verordnung stabilisierte auch die im Jahr 2022 vorgenommenen Erhöhungen zugunsten erwachsener behinderter Kinder und bestätigte die Erhöhung einer etwaigen Übergangserhöhung für Haushalte mit behinderten Kindern.

Auf dem INPS-Portal ist es möglich, die ISEE 2023 auf einfache Weise direkt anzufordern, indem die Single Substitute Declaration (DSU) im vorkompilierten Modus unter folgendem Link vorgelegt wird: https://servizi2.inps.it/servizi/ SiehePrecompilato/home.aspx.

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