Banken: ABI, der neue Ratgeber zum individuellen Sparplan (Pir) ist online

Neue Anlageschwellen für Sparer, die sich für Pir, die individuellen Sparpläne, entscheiden. Die neue ABI-Infografik, die in Zusammenarbeit mit den am Trasparenza Semplice-Projekt beteiligten Banken und Verbraucherverbänden erstellt wurde, widmet sich den Hauptmerkmalen und Innovationen der PIRs. Als Teil der Initiative, die unter anderem die Verbreitung von Informationen und Bildungsinstrumenten zu Themen von Interesse für Kunden bereitstellt, um die Nutzung von Bank- und Finanzinformationen zu erleichtern, wurde die Infografik mit dem Ziel entwickelt, die Bürger beim Verständnis dieser wichtigen Informationen zu unterstützen Form der mittelfristigen Investition, die insbesondere zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bestimmt ist.

PIRs wurden geschaffen, um die finanzielle Stärkung der italienischen Unternehmensstruktur zu fördern, und stellen eine Form der Sparinvestition zur Unterstützung der produktiven Sektoren und des Wirtschaftswachstums dar, die Anlegern den Zugang zu wichtigen Steuervorteilen ermöglichen. Die Disziplin wurde mehrmals aktualisiert, um die Verwendung dieses Tools immer mehr zu fördern. Was sind PIRs, wem sind sie vorbehalten, welche Formen nehmen sie an, etwa Steuervorteile: Die Infografik veranschaulicht in einfacher Sprache ihre aktuelle Formulierung.

Die Infografik liegt in digitalem Format vor und ist online auf der ABI-Website auf der entsprechenden Seite verfügbar (dies ist der Link). Aufgrund seiner weiteren Verbreitung steht dieses neue Informations- und Aufklärungsinstrument für Kunden bereits den Banken und Verbraucherverbänden zur Verfügung, die an der Initiative mitgearbeitet haben (ACU, Adiconsum, Adoc, Altroconsumo, Asso-Consum, Assoutenti, Casa del Consumer, Consumer Protection Center for Users, Cittadinanzattiva, Codacons, Confconsumatori, Federconsumatori, Consumer League, Consumer Movement, Citizen Defense Movement, U.Di.Con, UNC).

Hier zusammengefasst die wichtigsten Inhalte der Infografik:

Wem die Pir vorbehalten sind

In Italien steuerlich ansässige Personen, die gleichzeitig nicht mehr als eine PIR halten und diese nicht mit anderen Personen teilen, können in PIRs investieren.

Welche Formen sie annehmen

PIRs können in verschiedene Finanzinstrumente investieren (Investmentfondsanteile, Aktien, Anleihen und sogar Girokonten bei Banken), sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Zusammensetzung der Portfolios, innerhalb der Anlagegrenzen und Haltezeiten eingehalten werden. PIRs können verschiedene Formen annehmen: Sie können von Vermögensverwaltungsgesellschaften (Vermögensverwaltungsgesellschaften) vorgeschlagen und verwaltet werden; sie können auch Versicherungscharakter haben; sie können dem verwalteten Vermögen zugerechnet werden.

Die notwendigen Voraussetzungen, um die Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können

Mit den jüngsten Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2022, die die Grenzen erhöht haben, darf die Investition 40.000 Euro pro Jahr und 200.000 Euro insgesamt nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen nicht mehr als 10 % des Portfolios in Instrumente desselben Emittenten investiert werden; Mindestens 70 % der Gesamtinvestition müssen „qualifizierten“ Finanzinstrumenten zugeteilt werden, dh von italienischen (oder europäischen Unternehmen mit Betriebsstätte in Italien) begeben werden. Von diesen 70 % müssen mindestens 25 % in Finanzinstrumente von Unternehmen investiert werden, die nicht im FTSEMib-Index der Borsa Italiana oder gleichwertigen Indizes enthalten sind (d. h. andere als die hochliquiden italienischen Unternehmen, die in diesem Aktienindex oder einem gleichwertigen Index enthalten sind). ; weitere 5 % müssen in Finanzinstrumente von Unternehmen investiert werden, die nicht im FTSEMib- und FTSEMid Cap-Index der Borsa Italiana (oder gleichwertigen Indizes anderer geregelter Märkte) enthalten sind, also in kleine und sehr kleine Unternehmen. Die Instrumente müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

Der Steuervorteil

Es besteht aus der Befreiung von Steuern auf Finanzerträge aus der Investition (im Allgemeinen besteuert mit 12,5 % oder 26 %) und von Erbschaftssteuern auf die Investition, ohne spezifische Einschränkungen in Bezug auf das Alter des Planinhabers.

Die alternativen PIRs

Sie wurden 2020 eingeführt und sollten private Ersparnisse in kleine und mittlere nicht börsennotierte Unternehmen lenken, die den Folgen der Covid-19-Pandemie besonders ausgesetzt sind. Sie können zusätzlich zu einem traditionellen Pir von demselben Sparer gehalten werden; es handelt sich um Finanzprodukte mit höheren Anlageschwellen und Anlagebeschränkungen, die sich von den traditionellen unterscheiden, mit denen sie die Steuerbefreiung auf Finanzerträge gemeinsam haben (vorausgesetzt, dass die Anlage mindestens 5 Jahre lang aufrechterhalten wird). In Bezug auf die Schwellenwerte können bis zu 300.000 € pro Jahr in alternative PIRs investiert werden, bis die Obergrenze von 1,5 Mio. € erreicht ist. Zu den eingeführten Neuerungen gehört die Möglichkeit, Inhaber mehrerer alternativer PIRs zu sein, immer unter Einhaltung der jährlichen Investitionsobergrenze von 300.000 € und der Gesamtobergrenze von 1,5 Millionen €. Darüber hinaus hat das Haushaltsgesetz 2022 die Steuergutschriftvorschriften für in alternativen PIRs realisierte Kapitalverluste geändert, die Höhe und die Nutzungsdauer neu gestaltet und die Möglichkeit der Umwandlung in eine Steuergutschrift auch im Hinblick auf die im Jahr 2022 getätigten Investitionen erweitert Höhe von 10 % des gesamten in den Pir investierten Betrags und die Möglichkeit, ihn in 15 Jahresraten in gleicher Höhe zu verwenden.

Wie bei allen Anlageformen ist es auch bei PIRs erforderlich, die Anlageziele und die Gesamtzusammensetzung des Anlageportfolios zusammen mit dem Berater oder Manager zu bewerten und diejenige auszuwählen, die am besten zu dem eigenen Finanzprofil und Zeithorizont passt.

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