Bonus 200: Fristanträge für Hausangestellte

Bitte beachten Sie, dass für Hausangestellte, die am 18. Mai 2022 bei der Verwaltung von Hausangestellten des INPS eingeschrieben sind und eine oder mehrere aktive Beziehungen am selben Tag haben, die Frist für die Einreichung von Anträgen auf die einmalige Beihilfe gemäß „Beihilfeerlass " (sog. Bonus 200 Euro) ist der 30. September 2022.

Der Antrag kann über das Portal des Instituts, www.inps.it, gesendet werden, indem man sich mit dem Abschnitt „Zugangspunkt für sonstige Leistungen“ verbindet.

Dieser Abschnitt kann von der Homepage der Website aus erreicht werden, indem Sie dem Pfad „Leistungen und Dienstleistungen“ > „Dienstleistungen“ > „Zugangspunkt zu anderen Leistungen“ folgen.

Nach der Authentifizierung (mit SPID, CIE oder CNS) muss aus den angegebenen Kategorien die Kategorie ausgewählt werden, für die Sie sich bewerben möchten. Alternativ zur Website können die Entschädigungen über den Service Multichannel Contact Center angefordert werden, indem Sie die gebührenfreie Nummer 803.164 aus dem Festnetz (kostenlos) oder unter 06.164164 aus dem Mobilfunknetz (gebührenpflichtig, basierend auf der Tarif, der von den verschiedenen Betreibern angewandt wird). Eine Bewerbung ist auch über die Förderinstitute möglich.

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