Bonus für Mütter: Das INPS-Rundschreiben mit den Operationsmethoden wurde veröffentlicht

Das Haushaltsgesetz 2024 sieht den „Mütterbonus“ vor: Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen bis zu einem monatlich anzupassenden Höchstbetrag von 3.000 € pro Jahr für Arbeitnehmerinnen (9,19 % des Gehalts), die mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder. Für das Jahr 2024 wird der Bonus versuchsweise auch bei Anwesenheit von zwei unterhaltsberechtigten Kindern gewährt. 

Die Leistung gilt für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor (einschließlich Landwirtschaft, Zeitarbeit und Ausbildung) mit unbefristeten Verträgen. Hausangestellte sind jedoch ausgeschlossen. 

Mütter, die im Januar 2024 die Voraussetzungen erfüllen, haben ab demselben Monat Januar Anspruch auf eine Befreiung. Erfolgt die Geburt des zweiten Kindes im Laufe des Jahres, wird der Bonus ab dem Geburtsmonat bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes anerkannt. 

In den Jahren 2025 und 2026 wird die Leistung jedoch ab der Geburt des dritten Kindes gewährt und endet mit dem achtzehnten Geburtstag des letzten Kindes. 

Arbeitnehmer, die an der Leistung interessiert sind, können sich an ihren Arbeitgeber wenden oder die spezifische Funktionalität nutzen, die auf der INPS-Website ab dem Datum und in der Art und Weise, die mit einer spezifischen Nachricht bekannt gegeben werden, zur Verfügung gestellt wird. 

Weitere Informationen finden Sie im Circular 27-Nummer des 31-01-2024

Bonus für Mütter: Das INPS-Rundschreiben mit den Operationsmethoden wurde veröffentlicht