Sex verändern? Rentenalter wie Frauen, nein!

Geboren männlich, verheiratet mit einer Frau, wechselte er dann das Geschlecht. Aber als Großbritannien gebeten wurde, mit 60 wie Frauen in den Ruhestand zu gehen und nicht mit 65, sagte es nein. Der Fall endete vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, nach dessen Generalanwalt die vom Vereinigten Königreich festgelegten Bedingungen rechtswidrig sind. Der Mann wechselte 1995 das Geschlecht. Er beantragte jedoch keine vollständige Bescheinigung über die Anerkennung der sexuellen Identität, da er zu diesem Zeitpunkt nach dem Gesetz verpflichtet gewesen wäre, seine Ehe für nichtig zu erklären. Als er 2008 60 Jahre alt wurde und eine staatliche Altersrente beantragte, wurde sein Antrag abgelehnt. Den Mitgliedstaaten bleibt es frei, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen oder nicht zuzulassen, sagt Generalanwalt Michal Bobek. Erforderlich ist jedoch, den Zugang zu der Leistung unabhängig von der besonderen Bedingung, verheiratet zu sein oder nicht, zu ermöglichen.

Sex verändern? Rentenalter wie Frauen, nein!