Nicht rückzahlbarer Ausgleichszuschuss: mehr Zeit für die Vorstellung des Einkommensmodells

Aufgeschoben von 10 bis 30 September die Frist für die Einreichung der Einkommensmodellerklärung 2021 für Steuerpflichtige, die beabsichtigen, den nicht rückzahlbaren "Ausgleichszuschuss" zu beantragen.

Mit einem Dekret des Präsidenten des Ministerrats wird die in Artikel 1 Absatz 24 des Gesetzesdekrets Nr. 73 vom 25. Mai 2021, unter Berücksichtigung der von Berufsgenossenschaften und Berufsgenossenschaften vertretenen Bedürfnisse.

Für alle anderen Steuerpflichtigen bleibt die Frist für die Zusendung des Einkommenserklärungsformulars 2021 jedoch der 30 November.

Nicht rückzahlbarer Ausgleichszuschuss: mehr Zeit für die Vorstellung des Einkommensmodells

| ECONOMICS, Beweise 4 |