Schäden durch Verspätung oder Flugstornierung

EU-Gerichtshof: Die Gründe für Erstattungen können nur in drei Städten eingeführt werden: Verbot des "Konsumentenforums" oder der Städte, in denen die Fluggesellschaften Zweigstellen haben. Es kann nur angegeben oder verwendet werden, wenn das Unternehmen seinen Sitz hat oder in den Abflugs- oder Ankunftsorten des Fluges

Durch eine wichtige Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird ein langjähriger Streit um die Zuständigkeit für die Erstattungsfälle bei Verspätungen von Flügen beendet. Für europäische Richter müssen alle Streitigkeiten eingeleitet werden, wenn die Fluggesellschaft ihren eingetragenen Sitz hat oder in den Abflugs- oder Ankunftsstädten, nicht jedoch, wenn das Unternehmen Zweigstellen hat.

Der EU-Gerichtshof erinnerte daran, dass die europäische Verordnung über Fahrgastrechte keine Regeln enthält, die das Thema definieren, weshalb die Grundsätze der gerichtlichen Zuständigkeit angewendet werden müssen. Aufgrund dieser Kriterien könnte sich "die zuständige Gerichtsbarkeit am Abflugort oder am Ankunftsort des betreffenden Fluges befinden, gemäß der Regel der besonderen Gerichtsbarkeit, die auf dem Ort der Erfüllung der Verpflichtung" der erbrachten Dienstleistung "oder am Ort basiert wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat “.

Bis zur maximalen Rechtsprechung der EU hätte sich der Passagier des Ryanair-Fluges Porto-Barcelona daher nicht an das Gericht in Girona in Spanien wenden sollen, wo das irische Unternehmen eine Zweigniederlassung hat, sondern an das in Porto oder Portugal von Barcelona in Spanien oder von Dublin in Irland. Darüber hinaus weisen die Richter des in Luxemburg ansässigen Gerichts darauf hin, dass eine besondere Zuständigkeit für den Verbraucher (Verbraucherdomizil) nicht anwendbar ist.

Für Giovanni D'Agata, Präsident des "Rights Desk", ist dies eine wichtige Entscheidung, die hoffentlich endgültig einen wichtigen Punkt für den Schutz der Rechte von Reisenden klarstellt, die gelitten haben und unter den Folgen von Unannehmlichkeiten leiden werden Schäden, die aus Stornierungen und Verspätungen von Flugflügen resultieren und zur Gewissheit des Rechts beitragen, handeln zu können, um erstattet oder anderweitig entschädigt zu werden.

Schäden durch Verspätung oder Flugstornierung

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