Inpgi registrierte Einkommenserklärungen. Die Anweisungen des INPS

In der Sozialversicherungsverwaltung Inpgi/1 registrierte Steuerzahler (Rentner oder Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialkasse für Journalisten) müssen INPS unbedingt als Quellensteuerpflichtigen angeben (Steuernummer 80078750587), sowohl im Falle einer vorausgefüllten 730-Erklärung als auch von Vorlage des Formulars 730/2022 durch CAF oder einen anderen autorisierten Vermittler, auch wenn die Rücksendung vor dem nächsten 1. Juli gesendet wird.

Wie im Haushaltsgesetz von 2022 vorgesehen, werden ab dem 1. Juli 2022 die Sozialversicherungsfunktionen, die die derzeit vom Journalistenfürsorgeinstitut (Inpgi) verwaltete allgemeine Pflichtversicherung (AGO) ersetzen, auf das INPS übertragen.

Ab dem gleichen Datum werden Berufsjournalisten, Publizisten und Auszubildende in einem Arbeitsverhältnis mit journalistischem Charakter bei der AGO für die Invalidität, das Alter und die Hinterbliebenen der für das INPS zuständigen Mitarbeiter sowie, mit gesondertem Abrechnungsnachweis, die Inhaber gemeldet von Versicherungsangestellten und Inhabern von Direktrenten und bereits in gleicher Form gemeldeten Hinterbliebenen.

Darüber hinaus werden ab dem 1. Juli 2022 auch Arbeitslosen- und Abfindungszahlungen an Journalisten vom INPS anerkannt (bis 31. Dezember 2023 mit den INPGI-Regeln, ab 1. Januar 2024 mit den Regelungen zur Angabe der Versicherten in der Mitarbeitervorsorgekasse ).

Die Eigenständige Geschäftsführung (Inpgi / 2) bleibt für Inpgi zuständig für diejenigen, die selbstständig journalistisch tätig sind, also Freiberufler. Daher werden die in der getrennten Verwaltung Inpgi / 2 registrierten Steuerpflichtigen weiterhin den Inpgi-Einbehaltungsverwalter angeben, der die Anpassung vornimmt.

Inpgi registrierte Einkommenserklärungen. Die Anweisungen des INPS