Eni: Der Verwaltungsrat ernennt Claudio Descalzi zum CEO und zu Mitgliedern der Verwaltungsratsausschüsse

Der Vorstand von Eni hat heute den Chief Executive Officer und General Manager ernannt Claudio Descalzi, dem er die Verwaltungsbefugnisse der Gesellschaft übertragen hat, unter Ausschluss spezifischer Befugnisse, die der Verwaltungsrat sich selbst vorbehalten hat, zusätzlich zu denen, die nicht gesetzlich delegiert werden können.

Der Vorstand bestätigte außerdem die zentrale Rolle des Präsidenten. Josef Zafarana, im internen Kontrollsystem, wobei ihm insbesondere die Aufgabe zuerkannt wird, das hierarchische Verhältnis des Leiters der Internen Revision zum Vorstand zu verwalten. Darüber hinaus nimmt der Vorsitzende seine gesetzlichen Vertretungsfunktionen wahr, indem er gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden insbesondere die institutionellen Beziehungen des Unternehmens in Italien verwaltet.

Auf der Grundlage der von den Direktoren abgegebenen Erklärungen und der dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Informationen hat der Vorstand festgestellt, dass alle Direktoren über die Anforderungen der Integrität und des Fehlens von Gründen für eine Nichtwählbarkeit und Unvereinbarkeit verfügen, wie es auch die geltende Gesetzgebung vorschreibt als der Besitz der gesetzlich festgelegten Unabhängigkeitsanforderungen, wie in der Satzung der Gesellschaft erwähnt, durch den Vorsitzenden Josef Zafarana und der Stadträte Elisa Baroncini, Massimo Belcredi, Carolyn Adele Dittmeier, Federica Saganti, Cristina Sgubin e Raphael Louis L. Vermeir.

Unter Bezugnahme auf die Unabhängigkeitsanforderungen des Corporate Governance Kodex, an die sich Eni hält, bestätigte der Vorstand vorläufig die vom vorherigen Vorstand genehmigten und in beschriebenen Bewertungskriterien für die Bedeutung der Beziehungen und der zusätzlichen Vergütung, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen können der Bericht über Corporate Governance und Eigentümerstrukturen 2022. Basierend auf den Empfehlungen des Kodex und den oben genannten Kriterien erachtete es den Vorsitzenden Zafarana und die Direktoren Baroncini, Belcredi, Dittmeier, Seganti, Sgubin und Vermeir für unabhängig.

Was Präsident Zafarana anbelangt, so betrachtete ihn der Vorstand, obwohl er in den letzten drei Jahren bis zur Aktionärsversammlung, die ihn zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats von Eni ernannte, die Position des Generalkommandanten der Guardia di Finanza innehatte, auch als unabhängig gemäß des Corporate-Governance-Kodex unter Berücksichtigung der Tatsache, dass aus formaler Sicht kein Arbeitsverhältnis des Generalkommandanten der Guardia di Finanza mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen besteht, da gesetzlich nur eine funktionale Abhängigkeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen besteht Minister (und nicht beim Ministerium, von dem es keine Organisationseinheit ist). Unter einem wesentlichen Gesichtspunkt (der im Corporate-Governance-Kodex zur Bewertung empfohlen wird) genießt die Guardia di Finanza per Gesetz volle organisatorische und verwaltungstechnische Autonomie; Darüber hinaus wurde Präsident Zafarana von einem anderen Wirtschafts- und Finanzminister als dem derzeitigen zur Ernennung zum Generalkommandanten vorgeschlagen, und die Position unterliegt keinem Verdrängungssystem.

Was Direktorin Sgubin betrifft, so galt sie in Bezug auf ihre Rolle als Generalsekretärin von Telespazio SpA auch gemäß dem Corporate Governance Kodex als unabhängig, da dieses Unternehmen im Jahresabschluss von Leonardo SpA als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen eingestuft wird und daher nicht dem Corporate Governance Kodex unterliegt gemeinsame Kontrolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen; Darüber hinaus besteht zwar formal ein Arbeitsverhältnis mit der Firma Leonardo, die Direktorin übt ihre Arbeit jedoch im Rahmen einer Abordnung bei Telespazio aus.

Der Vorstand hat außerdem die folgenden Ausschüsse ernannt, um die Fähigkeiten und Erfahrungen der Direktoren zu fördern und eine übermäßige Konzentration von Aufgaben zu vermeiden, wie im Corporate Governance-Kodex empfohlen:

  • Kontroll- und Risikoausschuss mit Raphael Louis L. Vermeir als Vorsitzender und den Direktoren Carolyn Adele Dittmeier, Federica Seganti und Cristina Sgubin als Mitgliedern, alle nicht geschäftsführende und unabhängige Mitglieder; Die Direktoren Raphael Louis L. Vermeir, Carolyn Adele Dittmeier und Federica Seganti verfügen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in Rechnungslegungs- und Finanzangelegenheiten oder im Risikomanagement, die im Corporate Governance Kodex gefordert werden.
  • Vergütungsausschuss mit Massimo Belcredi als Vorsitzender und den Direktoren Cristina Sgubin und Raphael Louis L. Vermeir als Mitgliedern, alle nicht geschäftsführende und unabhängige Mitglieder; Die Direktoren Massimo Belcredi und Raphael Louis L. Vermeir verfügen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in Finanzangelegenheiten oder Vergütungsrichtlinien, die im Corporate Governance Kodex vorgeschrieben sind.
  • Nominierungsausschuss mit Carolyn Adele Dittmeier als Vorsitzende und den Direktoren Massimo Belcredi und Elisa Baroncini als Mitgliedern, alle nicht geschäftsführende und unabhängige Mitglieder;
  • Ausschuss für Nachhaltigkeit und Szenarien mit Federica Seganti als Vorsitzende und den Direktoren Elisa Baroncini und Roberto Ciciani als Mitgliedern, alle nicht geschäftsführende und größtenteils unabhängige Mitglieder.

Der Vorstand hat außerdem Raphael Louis L. Vermeir zum Lead Independent Director gemäß Empfehlung 13, Buchstabe c) des Corporate Governance Kodex ernannt.

Abschließend stellte der Ausschuss auf der Grundlage der Beurteilungen des Ausschusses der Abschlussprüfer fest, dass die Abschlussprüfer die Anforderungen an Professionalität und Integrität sowie die gesetzlich festgelegten Unabhängigkeitsanforderungen erfüllten, und nahm die Mitteilungen des Abschlussprüfers zur Kenntnis Board of Statutory Auditors über den Besitz der im Corporate Governance Kodex festgelegten Unabhängigkeitsanforderungen durch die Abschlussprüfer [1] sowie über den Besitz aller Abschlussprüfer über die Qualifikation eines „Finanzexperten“ gemäß der für sie geltenden US-Gesetzgebung Aufgrund der Notierung von Eni auf dem amerikanischen Markt und der Tatsache, dass das Gremium als Ganzes über die erforderlichen Kompetenzen gemäß Art. 19, Absatz 3 des Gesetzesdekrets 39/2010.

Die Lehrpläne der gewählten Direktoren und Abschlussprüfer sind auf der Website verfügbar www.eni.com.

Eni: Der Verwaltungsrat ernennt Claudio Descalzi zum CEO und zu Mitgliedern der Verwaltungsratsausschüsse