Steuereinnahmen: Die Einnahmen im ersten Quartal des Jahres beliefen sich auf 113,4 Milliarden

In den Monaten Januar bis März 2022 beliefen sich die nach dem Kriterium der Geschäftsfähigkeit ermittelten Steuereinnahmen auf 113.402 Millionen Euro, ein Plus von 13.621 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (+ 13,7 %). Der im Quartal verzeichnete deutliche Anstieg ist sowohl durch die Übertragung der ab 2021 festgestellten positiven Auswirkungen auf die Einnahmen als auch durch die Auswirkungen des Gesetzesdekrets Nr. 34/2020 (sog. „Relaunch-Dekret“) und des Gesetzesdekrets Nr. 104/2020 (das sogenannte „August-Dekret“), das im Jahr 2020 die Verlängerung der Zahlungsaussetzung und anschließend im Jahr 2021 die Wiederaufnahme derselben angeordnet hatte, wodurch es den Steuerzahlern ermöglicht wurde, sie in Raten zu zahlen. Die Ratenzahlung kann auch in den nächsten Monaten des Jahres 2022 zu Umsatzeffekten führen.

Im März beliefen sich die Steuereinnahmen auf 34.366 Millionen Euro (+2.245 Millionen Euro, + 7,0 %). Insbesondere die direkten Steuern verzeichneten einen Einnahmerückgang von 414 Mio. € (-2,7 %) und die indirekten Steuern einen positiven Trend von 2.659 Mio. € (+ 15,7 %).

DIREKTE STEUERN

Im ersten Quartal 2022 beliefen sich die direkten Steuern auf 63.151 Millionen Euro, mit einem Anstieg von 5.065 Millionen Euro (+ 8,7 %).

Die Einnahmen aus IRPEF beliefen sich auf 53.526 Millionen Euro mit einer Steigerung von 2.031 Millionen Euro (+ 3,9 %): Alle Einnahmen, die sich auf die Steuer beziehen, zeigten positive Trends. Insbesondere Quellensteuern auf das Einkommen von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft verzeichneten einen Anstieg von 1.286 Mio. € (+ 5,5 %), Quellensteuern auf Einkommen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst einen Anstieg von 37 Mio. € (+ 0,2 %) und selbst -angestellte Quellensteuern in Höhe von 255 Millionen Euro (+ 8,3 %). Deutliche Mehreinnahmen verzeichneten die Ersatzsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne (+1.344 Mio. Euro, + 180,2 %) aufgrund der günstigen Entwicklung des Vermögensverwaltungsmarktes im Jahr 2021. Ebenso die Vermögensteuer von Pensionsfonds verzeichnete einen Anstieg (+1.039 Millionen Euro, + 103,0 %), der auf die positive Entwicklung der Positionen in den Zusatzversorgungssystemen Ende 2021 gegenüber 2020 und auf die Renditen zurückzuführen ist.

Schließlich stellen wir den Anstieg der IRES (+51 Millionen Euro, + 5,0 %) und der Quellensteuern auf von juristischen Personen ausgeschüttete Gewinne (+187 Millionen Euro, + 37,9 %) fest; die Ersatzsteuer vom Einkommen sowie die Quellensteuern auf Zinsen und andere Kapitalerträge hatten hingegen einen Minderertrag von 203 Millionen (-9,9 %).

INDIREKTE STEUER

Die indirekten Steuern beliefen sich auf 50.251 Millionen Euro, mit einem Anstieg um 8.556 Millionen Euro (+ 20,5 %). Die Umsatzsteuer trug mit einem Anstieg der Einnahmen um 6.086 Mio. € (+ 22,8 %) zu der positiven Entwicklung bei, insbesondere die Komponente des Binnenhandels verzeichnete einen Anstieg um 4.280 Mio. € (+ 18,2 %), während die Einfuhrumsatzsteuer einen Anstieg verzeichnete von 1.806 Mio. € (+ 57,8 %). Das letztgenannte Ergebnis hängt weitgehend mit der Entwicklung des Ölpreises zusammen, der im Januar 2022 auf dem Vormarsch war.

Unter den anderen indirekten Steuern entwickelten sich die Einnahmen aus der Versicherungssteuer (+ 11 Mio. €, + 3,2 %) und der Zulassungssteuer (+ 108 Mio. €, + 9,1 %) positiv, während die Stempelsteuer eine negative Entwicklung verzeichnete (-64 Mio. €, - 6,3 %).

EINGEBEN VON SPIELEN

Die glücksspielbezogenen Umsätze beliefen sich auf 3.644 Millionen Euro (+1.007 Millionen Euro, + 38,2 %).

EINNAHMEN AUS BEWERTUNG UND KONTROLLE

Die Steuereinnahmen aus Steuerveranlagungs- und Kontrolltätigkeiten beliefen sich auf 3.285 Millionen Euro (+1.502 Millionen Euro, + 84,3 %), davon: 2.067 Millionen Euro (+1.238 Millionen Euro, + 149,2 %) aus direkten Steuern und 1.217 Millionen Euro ( +264 Millionen Euro, + 27,7 %) aus indirekten Steuern. Der Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist nicht homogen, da im Jahr 2021 die Sammeltätigkeiten bis zum 31. August 2021 ausgesetzt waren (Gesetzesdekret Nr. 73/2021, sog. „Unterstützungsdekret-bis“).

Das Tax Revenue Bulletin für den Zeitraum Januar-März 2022 ist auf der Website des Finanzministeriums verfügbar, zusammen mit den statistischen Anhängen und der dazugehörigen Technical Note, die die wichtigsten Inhalte des Dokuments zusammenfasst.

Steuereinnahmen: Die Einnahmen im ersten Quartal des Jahres beliefen sich auf 113,4 Milliarden