Anwaltsprüfung: Prüfungen ab 21. Februar

Neu für Kandidaten mit besonderen Lernschwierigkeiten

Justizministerin Marta Cartabia unterzeichnete den Ministerialerlass zur Einberufung der Staatsexamensprüfung für die Befähigung zur Rechtsanwaltschaft 2021.

Die Prüfung, basierend auf den Bestimmungen von Artikel 6 des Gesetzesdekrets vom 8. Oktober 2021, n. 139, findet weiterhin mit der Formel statt, die in der Zeit des epidemiologischen Notfalls von COVID-19 angenommen wurde: zwei mündliche Prüfungen, von denen die erste die drei traditionellen schriftlichen Prüfungen ersetzt.

Anträge auf Teilnahme an der Prüfung können vom 1. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 über die spezielle Website des Justizministeriums gestellt werden. Die ersten mündlichen Prüfungen finden ab dem 21. Februar 2022 statt.

Der Zugang ist unter Androhung des Ausschlusses von der Prüfung nur den Kandidaten mit dem Green Pass gestattet.

Erstmals sind kompensatorische Instrumente nicht nur für Bewerber mit Behinderungen vorgesehen, sondern auch für solche mit SLD (spezifische Lernbehinderungen, diagnostiziert nach geltendem Schul- und Hochschulrecht).

Die Veröffentlichung des Ministerialdekrets im Amtsblatt ist für nächsten Dienstag geplant. Mit nachfolgenden Ministerialerlassen werden die Prüfungskommissionen eingesetzt und die allgemeinen Richtlinien für die Formulierung der Aufgaben der ersten mündlichen Prüfung anstelle der schriftlichen erlassen.

Bezüglich der vorangegangenen Sitzung sind die ersten mündlichen Prüfungen längst in allen Berufungsgerichten abgeschlossen; die zweiten mündlichen Prüfungen, zu denen 14.645 Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen wurden, werden in allen Bezirken rechtzeitig zum Beginn der neuen Prüfungssession abgeschlossen.

Anwaltsprüfung: Prüfungen ab 21. Februar