Journalisten, morgen verkündet Konsultation zum Gefängnis für Reporter

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Legitimität des Gefängnisses für Journalisten, die im Strafgesetzbuch und im Pressegesetz für diejenigen vorgesehen ist, die das Verbrechen der Diffamierung in der Presse begehen, wird morgen erwartet. Das Gericht von Salerno akzeptierte im vergangenen Jahr den Einwand der Verfassungswidrigkeit, den Giancarlo Visone, Anwalt der Union Union of Journalists Campania, im Prozess gegen PN zum Zeitpunkt des Sachbearbeiters der Zeitung Il Roma und des sein Direktor. Nach der vorgebrachten These ist sogar die Bereitstellung einer Haftstrafe in der Presse sowohl mit der Verfassung als auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar. So werden morgen die Anordnungen des Salerno-Gerichts und des Bari-Gerichts in der Sektion Modugno erörtert. ""Der Prozess wegen verschärfter Verleumdung unter Angabe einer bestimmten Tatsache - erklärte der Anwalt Visone während einer Initiative, die heute in Neapel vom Sugc gefördert wurde - sieht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von 1 bis 6 Jahren und gleichzeitig eine Geldstrafe vor". Das Gefängnis für Journalisten ist in Artikel 13 des Pressegesetzes und Artikel 595 des Strafgesetzbuchs in Bezug auf die Diffamierung in der Presse vorgesehen.. Der Einwand der Legitimität wurde erhoben, "da Artikel 13 des Pressegesetzes gegen die Verfassung verstößt und auch im Widerspruch zu Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Freiheiten steht". "Wir warten darauf zu verstehen, wie das Verfassungsgericht diese Probleme lösen wird - unterstrichen Visone - und wenn es um die Abschaffung des Gefängnisses für Journalisten wegen des Verbrechens der Diffamierung in der Presse geht". Quelle ANSA

Journalisten, morgen verkündet Konsultation zum Gefängnis für Reporter