Das MIM kommt zurück, um die Herkunft der Mittel für die Finanzierung des Gesetzesdekrets „Caivano“ anzugeben

„Gefördert mit Mitteln, die nicht für Schulbaumaßnahmen und nicht mehr für überflutete Schulen verwendet werden können, für die alle eingegangenen Anträge bereits angenommen wurden“

Unter Bezugnahme auf die heutigen Erklärungen des Präsidenten der Region Emilia-Romagna, Bonaccini, und des Bürgermeisters von Ravenna, unter Berufung auf die bereits vom Ministerium in der Pressemitteilung vom 18. September 2023 klargestellten Angaben zu den Mitteln, die für die finanzielle Deckung der außerordentlichen Maßnahme aufgewendet wurden Aufgrund der Interventionen des Süddekrets muss erneut betont werden, dass allen von den von der Überschwemmung betroffenen Schulen eingegangenen Anträgen vollumfänglich stattgegeben wurde.

Es muss dann hinzugefügt werden, dass die zur Deckung des Southern-Dekretgesetzes verwendeten finanziellen Mittel nicht als Investitionsaufwendungen eingestuft werden und daher keinen mehrjährigen Charakter haben und darüber hinaus in keiner Weise die Möglichkeit dazu haben und auch nicht gehabt hätten in den Folgejahren in der Bilanz geführt werden. Daraus folgt, dass die fraglichen Mittel nicht über die buchhalterischen Eigenschaften verfügten, um Schulbaumaßnahmen durch lokale Behörden zu finanzieren. Die zur Diskussion stehenden Haushaltszuweisungen, die vielmehr den laufenden Ausgaben zuzuordnen seien, könnten nur für Ausgaben verwendet werden, die in sehr kurzer Zeit anfallen, wie das Ministerium umgehend zusicherte.

Und tatsächlich wird erneut darauf hingewiesen, dass diese Eingriffe durch ausdrückliche Gesetzesbestimmung bereits zum Stichtag 31. August zulässig waren, da sie rechtlich an die erste Notstandsphase gebunden waren, in der auch die Bildungseinrichtungen durch Inanspruchnahme tätig werden konnten wichtiger Verfahrensvereinfachungen.

Für die Vergabe der oben genannten Mittel hat das Ministerium den Vorbedarf der interessierten Bildungseinrichtungen eingeholt, wodurch sich ein Gesamtbedarfsrahmen von 10.174.736 Euro ergab. Daraus folgt, dass nach vollständiger Befriedigung der von den vom Hochwasser betroffenen Schulen geäußerten Bedürfnisse und Ablauf der Frist am 31. August der im Rahmen der oben genannten Zuweisung nicht in Anspruch genommene Teil des Fonds in Höhe von 9.825.264 Euro entfallen würde stellt, wenn sie nicht innerhalb des Jahres anderweitig genutzt wird, eine Wirtschaft dar, die nicht anderweitig genutzt werden kann und daher zum Untergang verurteilt ist.

Es wird außerdem bekräftigt, dass das Ministerium für Bildung und Verdienste ein außerordentliches Verfahren zur Erlangung eines Barvorschusses von der Bank von Italien eingeleitet hat, um die größtmögliche Aktualität der im Gesetzesdekret vorgesehenen Interventionen zu gewährleisten. ab dem 20. Juni 2023 (also vor der Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 2023. Juni 61 in das Gesetz Nr. 31 vom 2023. Juli 100) unverzüglich die für sie vorgesehenen finanziellen Mittel zu erhalten, um eine sofortige und wirksame Gewährleistung zu gewährleisten Unterstützung.

Das MIM kommt zurück, um die Herkunft der Mittel für die Finanzierung des Gesetzesdekrets „Caivano“ anzugeben