Begleitungsgeld und entschädigter Krankenhausaufenthalt in einer öffentlichen Einrichtung

Das INPS, entsprechend einer konsolidierten rechtswissenschaftlichen Ausrichtung, mit Hermes-Mitteilung Nr. 3347 vom 26 sieht vor, dass die Begleitbeihilfe der Person mit Behinderung auch im Falle eines Krankenhausaufenthalts in einer öffentlichen oder dem nationalen Gesundheitssystem angeschlossenen Krankenhauseinrichtung für einen Zeitraum von mehr als 09 Tagen gezahlt wird, wenn die Gesundheitseinrichtung garantiert keine umfassende Betreuung. 

Das Begleitgeld entfällt insbesondere dann nicht, wenn die ständige Anwesenheit eines Familienangehörigen oder einer Privatkrankenschwester zur Erledigung aller alltäglichen Aufgaben des Lebens erforderlich ist, sowie wenn die ganztägige Anwesenheit der Eltern unbedingt erforderlich ist notwendig für das körperliche und soziale Wohlbefinden des Minderjährigen, nützlich für die beste Reaktion auf therapeutische Behandlungen. 

Um weiterhin die Begleitbeihilfe zu erhalten, muss der Inhaber – möglicherweise über den Betreuungsverwalter oder einen gesetzlichen Vertreter – am Ende des Krankenhausaufenthalts eine elektronische Erklärung an INPS senden, indem er mit seiner digitalen Identität oder mit auf die Website www.inps.it zugreift Delegation (SPID mindestens Level 2, CIE oder CNS) und folgen Sie dem Pfad „Unterstützungen, Subventionen und Entschädigungen“ > „Für Behinderte/Invalide/Unfähige“ > „Verantwortungserklärungen und entschädigte Krankenhausaufenthalte“).

Die Erklärung muss das Datum des Beginns und des Endes des Krankenhausaufenthalts sowie die Anlage einer Bescheinigung der Gesundheitseinrichtung über den nicht erschöpfenden Charakter der dort geleisteten Hilfe enthalten. Es dürfen keine weiteren Atteste, Krankenakten oder andere Unterlagen über behindernde Pathologien beigefügt werden.

Begleitungsgeld und entschädigter Krankenhausaufenthalt in einer öffentlichen Einrichtung