Einmalige Entschädigung 200 Euro: Abklärungen

Mit dem Rundschreiben Nr. 73 vom 24. Juni 2022 veröffentlichte INPS die Zahlungsmodalitäten der einmaligen Entschädigung in Höhe von 200 Euro gemäß Gesetzesdekret vom 17. Mai 2022, Nr. 50.

Der einmalige Zuschuss von 200 Euro ist für Arbeitnehmer, Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Inhaber eines oder mehrerer Arbeitsverhältnisse vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2022 bis zum Tag vor der Veröffentlichung des Rundschreibens Anspruch auf einen Beitrag von 0,8 % haben Befreiung 

Aufgrund der Bestimmungen von Artikel 32 Absätze 1 bis 7 des Gesetzesdekrets Nr. 50/2022 sieht das Rundschreiben vor, dass diese Entschädigung von Amts wegen vom INPS an Inhaber einer oder mehrerer Rentenleistungen aus irgendeiner Form der obligatorischen Sozialversicherung, Rente oder Sozialbeihilfe, Rente oder Beihilfe für zivile Invaliden, Blinde und Taubstumme gezahlt wird. , sowie begleitende Rentenbehandlungen, mit Wirkung zum 30. Juni 2022.

In dieser Gesetzesbestimmung werden behinderte Menschen, die ausschließlich Empfänger von Begleitbeihilfen sind, nicht erwähnt, denen daher die einmalige Beihilfe von 200 Euro von ihrem Arbeitgeber gezahlt wird, der die direkte Anerkennung vornimmt (Artikel 31 des Dekrets). Gesetz Nr. 50/2022), wenn die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben 73 vom 24. Juni 2022 auf der Website www.inps.it.

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