Einmalige Entschädigung 200 Euro: Rundschreiben veröffentlicht

Rundschreiben Nr. 73 vom 24. Juni 2022 zur Auszahlung des einmaligen Beitrags von 200 Euro, der im „Beihilfedekret“ (Gesetzesdekret Nr. 50 vom 17. Mai 2022) vorgesehen ist.

Die Maßnahme betrifft eine große Zahl von Bürgern. Arbeitnehmer, öffentliche und private Arbeitnehmer, Inhaber eines oder mehrerer Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2022 bis zum Tag vor der Veröffentlichung des Rundschreibens Anspruch auf die 0,8 Beitragsbefreiung haben, können den Beitrag XNUMX % erhalten. 

Der Arbeitgeber erkennt automatisch die Unterstützung an, vorbehaltlich des Erwerbs einer Erklärung des Arbeitnehmers, dass er kein Rentenempfänger ist, gezahlt für jede Form von Sozialversicherung, begleitender Rente und Staatsbürgerschaftseinkommen. Zu diesem Punkt ist die Hermes-Nachricht Nr. 2559 vom 24. Juni 2022 (siehe Meldung 2559). Wenn der Arbeitnehmer mehr als ein Teilzeitarbeitsverhältnis hat, muss er die Erklärung allein dem Arbeitgeber vorlegen, der die Entschädigung zahlt. Der Bonus wird auch ausbezahlt, wenn der Monatslohn aufgrund geschützter Ereignisse (CIGO / CIGS, NDB oder Solidarfonds, KKV, Urlaub) auf Null geht.

Für öffentlich Bedienstete, deren Gehaltsabrechnungsdienste über das IT-System des MEF abgewickelt werden, ist eine Selbsterklärung nicht erforderlich.

Mit dem monatlichen Gehalt vom Juli 2022 profitieren ab dem 1. Juli in Italien ansässige Rentner, die für irgendeine Form der obligatorischen Sozialversicherung, Rente oder Sozialbeihilfe, Rente oder Beihilfe für Behinderte gezahlt werden, von der Maßnahme. Zivilisten, Blinde und Taubstumme sowie Bezüger von begleitenden Altersleistungen; Um Anspruch auf die Entschädigung zu haben, müssen die oben genannten Behandlungen bis zum 30. Juni 2022 wirksam werden und die persönlichen Einkommensteuereinnahmen – ohne Sozialversicherungs- und Sozialabgaben – dürfen 2021 Euro für das Jahr 35.000 nicht überschreiten. 

Diejenigen, die sehen, dass ihre normale Invalidenrente am 30. Juni ausläuft, werden zu den Leistungsempfängern gezählt, wenn die Behandlung ohne Unterbrechung bestätigt wird. 

Bei gemeinsamen Hinterbliebenenrenten wird die Leistung bei persönlichem Einkommensnachweis an jeden Miteigentümer in voller Höhe ausbezahlt. 

Zu den Begünstigten der Bestimmung gehören auch diejenigen, die im Juni Inhaber von NASpI und DIS-COLL sind, die Begünstigten der landwirtschaftlichen Arbeitslosigkeit für 2022 (bezogen auf 2021) und die Begünstigten der von Sostegni und Sostegni bis eingeführten Covid-19-Zulage beschließt . Personen, die zu diesen Kategorien gehören, müssen keinen Antrag stellen: Die Leistung wird direkt vom INPS erbracht.

Stattdessen müssen Arbeitnehmer einen Antrag an das Institut stellen:

  • Inhaber von koordinierten und kontinuierlichen Kooperationsbeziehungen, mit einem aktiven Vertrag zum 18. Mai 2022 und einem Einkommen aus den oben genannten Beziehungen, das 35.000 Euro für 2021 nicht übersteigt. 
  • saisonal, befristet und mit Unterbrechungen mit 50 Tagen tatsächlicher Arbeit im Jahr 2021, was zu einem Einkommen von nicht mehr als 35.000 Euro führt. Zum Adressatenkreis gehören auch befristet Beschäftigte in der Landwirtschaft;
  • in der Pensionskasse der Unterhaltungsarbeiter mit 50 Tagesbeiträgen im Jahr 2021 registriert sind, aus denen ein Einkommen von höchstens 35.000 Euro stammt;
  • Gelegenheitsselbstständige ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die nicht in anderen sozialversicherungspflichtigen Formularen registriert sind, bereits im Jahr 2021 Inhaber von Verträgen nach Artikel 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die am 18. Mai 2022 in der getrennten Verwaltung registriert sind und mindestens einen Monat gezahlt haben Beitrag im Laufe des Jahres 2021; 
  • verantwortlich für Hausverkäufe, die am 18. Mai 2022 im separaten Konto eingetragen sind und für 2021 ein Einkommen von mehr als 5.000 Euro aus dieser Tätigkeit geltend machen können.

Für diese Kategorien endet die Bewerbungsfrist am 31.10.2022. 

Die Leistung wird auch Hausangestellten gewährt, die bei der INPS-Verwaltung für Hausangestellte versichert sind und zu den Kategorien gehören, die im aktuellen nationalen Tarifvertrag festgelegt sind, der die Hauptfunktionen von Familienmitarbeitern und Assistenten von nicht selbstständigen Personen vorsieht. Diese müssen mindestens zum 18. Mai 2022 in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, ein Einkommen 2021 von höchstens 35.000 Euro haben und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung keiner anderen Erwerbs- oder Rententätigkeit nachgehen.

Berücksichtigt werden alle Verträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets (18.05.2022) bereits bestehen oder deren Abschluss nicht abgelehnt wurde. 

Nur bezogen auf Hausangestellte können die Anträge bis zum 30.09.2022 gestellt werden.

Schließlich wird die Maßnahme auch an die Haushalte ausgezahlt, die vom Staatsbürgerschaftseinkommen profitieren. Für letztere wird der Betrag durch Erhöhung der Juli-Rate zugewiesen, falls die Mitglieder des Kerns nicht bereits von demselben Beitrag profitiert haben, da sie zu den anderen Kategorien gehören, die den Bonus erhalten.

Der Zahlungsplan ist daher wie folgt.

Im Juli 2022 wird die Leistung an Arbeitnehmer, an die begünstigten Kerne des Rdc, an Hausangestellte, an die Inhaber eines oder mehrerer Rentensysteme auf Kosten jeglicher Form der obligatorischen Sozialversicherung, Rente oder Sozialleistung, Rente gezahlt oder Leistungen für Zivilinvalide, Blinde und Taubstumme sowie begleitende Behandlungen bis zur Rente.

Im Oktober 2022 wird dasselbe an Inhaber von NASpI, DIS-COLL, an die Zielgruppe der Begünstigten der landwirtschaftlichen Arbeitslosigkeit 2021 und an die bereits Begünstigten der ehemaligen Covid-2021-Zulage sowie an Arbeitnehmer, die zu den zur Antragstellung aufgerufenen Kategorien gehören, gezahlt.

Einmalige Entschädigung 200 Euro: Rundschreiben veröffentlicht