INPS: Ab dem 1. April die Anträge für 600 Euro zugunsten von Fachleuten und Selbständigen

Ab morgen, dem 1. April, können Online-Anträge gestellt werden, um die in der Gesetzesverordnung Nr. 600 vom 18. März 17 (Cura Italia-Dekret) für Fachkräfte und Selbstständige.

Wir wiederholen, dass dies kein Klick-Tag ist. Bewerbungen können auch in den Tagen nach dem 1. April gesendet werden, indem Sie eine Verbindung zur Website herstellen und auf das entsprechende Banner klicken, das auf der Startseite angezeigt wird.

INPS gibt Anweisungen zu den für die Erlangung der Entschädigung erforderlichen Voraussetzungen und zur Antragsmethode mit Rundschreiben Nr. 49/2020, heute auf der Website veröffentlicht.

Die Zulage trägt nicht zur Einkommensbildung bei und ist vorgesehen für:

  • Freiberufler mit einer am 23. Februar aktiven Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die keine Rentner sind oder in anderen obligatorischen Formen der sozialen Sicherheit registriert sind;
  • Arbeitnehmer mit einer koordinierten und kontinuierlichen Zusammenarbeit, die am 23. Februar aktiv sind und keine Rentner sind oder in anderen obligatorischen Formen der sozialen Sicherheit registriert sind;
  • Selbständige, die in der Sonderverwaltung der AGO eingeschrieben sind und keine Renteninhaber oder andere Formen der obligatorischen sozialen Sicherheit haben (auch diejenigen, die in der Verwaltung selbständiger Kaufleute eingeschrieben sind, sowie die obligatorische zusätzliche soziale Sicherheit bei Enasarco sind enthalten);
  • Saisonarbeiter von Tourismus und Spas, die ihre Beschäftigung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 17. März 2020 unfreiwillig beendet haben, keine direkten Renteninhaber sind und am 17. März 2020 keine Arbeitsverhältnisse haben;
  • Landarbeiter, sofern sie 2019 mindestens 50 Tage effektive landwirtschaftliche Arbeit geleistet haben und keine direkten Renten beziehen;
  • zeigen Unternehmer, die keine direkte Rente haben, mit mindestens 30 täglichen Beiträgen, die im Jahr 2019 an dieselbe Pensionskasse gezahlt wurden, was einem Einkommen von höchstens 50.000 Euro entspricht.

Für den Zeitraum, in dem die Zulage eingeht, wird weder die Anrechnung von fiktiven Beiträgen anerkannt, noch besteht ein Anspruch auf die Zulage für die Familieneinheit.

Der Antrag auf Erhalt des Bonus kann ab dem 1. April 2020 ausschließlich elektronisch mit einer der folgenden Methoden eingereicht werden:

  • indem Sie eine Verbindung zur Website des Instituts herstellen und den entsprechenden Dienst nutzen, indem Sie auf das entsprechende Banner auf der Startseite klicken. Für diesen Dienst ist die Verwendung der vereinfachten PIN vorgesehen. Der Bonusantrag kann auch mit SPID, CIE, CNS gestellt werden.
  • über das integrierte Contact Center unter der gebührenfreien Nummer 803.164 (frei vom Festnetz) oder 06 164.164 (aus dem Mobilfunknetz mit Gebühren, die dem anrufenden Benutzer in Rechnung gestellt werden);
  • über die Patronati unter Nutzung der von diesen kostenlos angebotenen Dienste.

INPS: Ab dem 1. April die Anträge für 600 Euro zugunsten von Fachleuten und Selbständigen

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