INPS und Einzel- und Universalprüfung

Mehr als 20 Millionen bezahlte Schecks in den ersten 3 Monaten

Es gibt 8.091.275 Kinder, für die beim INPS eine einmalige und universelle Beihilfe beantragt wurde, was 5.049.157 Anträgen entspricht, die bis zum 30. Mai eingereicht wurden. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Antrag liegt bei 1,6. 

Weitere 322.414 Schecks wurden bereits an Personen gezahlt, die Staatsbürgerschaftseinkommen für den Monat März beziehen.

Von März bis heute beliefen sich die vom Institut bezahlten Schecks auf 21.181.727.

Die Untersuchung war vollständig automatisiert und ermöglichte die Auszahlung von Schecks in drei Monaten über einen Gesamtbetrag von 3.063.610.071 Euro.

49,5 % der Anträge wurden von Haushalten gestellt, in denen nur ein Kind lebt. 41 % aus Haushalten mit 2 Kindern. 8 % aus Haushalten mit 3 Kindern. Etwa 13 und 500 Bewerbungen gingen von Familien mit 5 oder mehr Kindern ein.

6 % der Anträge kommen aus Haushalten, die mindestens ein behindertes Kind unter den Begünstigten haben.

Was die Verteilung nach ISEE-Bereich betrifft, so wurden 29 % der Anträge von Kernen mit ISEE innerhalb von 10 Euro eingereicht, 26 % zwischen 10 und 20, 13% zwischen 20 und 30. 23 % der Anträge wurden von Probanden gestellt, die den ISEE nicht eingereicht haben und somit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhalten haben.

Auch für die meisten Anträge, die im Mai eingegangen sind, hat INPS den Scheck, einschließlich der Rücklagen für März und April, bereits vor den geplanten Fristen bezahlt.

Etwa 0,8 % der Anträge werden noch für weitere Ermittlungsformalitäten zum Eigentum der im Antrag angegebenen Girokonten bearbeitet.

Während weitere 3 % der Fragen den Antragstellern oder den örtlichen INPS-Büros zur Anbringung oder Überprüfung von Unterlagen offen bleiben, die sich nicht bereits im Besitz des Instituts oder verwandter Stellen befinden. 

Bitte beachten Sie, dass die im Antrag anzugebende IBAN auf den Namen oder den gemeinsamen Namen des Antragstellers lauten muss und dass durch den Zugriff auf die Website www.inps.it der weitergeleitete Antrag direkt verwaltet und geändert werden kann. Der Bearbeitungsstatus des Antrags und alle zum Abschluss des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen können im entsprechenden Abschnitt eingesehen werden, der auf der Homepage der Webanwendung des Einheitlichen Checks zugänglich ist.

Sie können sich auch an die örtlichen INPS-Büros und das Kontaktzentrum des Instituts wenden, um sich über mögliche Änderungen und Ergänzungen zu informieren und den Status der Bewerbung abzuklären.

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