INPS: Der Antrag auf Mitgliedschaft im Kreditfonds ist online

Einige Tage nach der Veröffentlichung des Ministerialdekrets vom 12. Mai 2021, Nr. 110, die die Vorschriften für die Einhaltung der einheitlichen Verwaltung von Krediten und Sozialleistungen enthält, gab das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik grünes Licht für das INPS-Rundschreiben Nr. 128 vom 19. August 2021, der über die Haftung und die neue Online-Form der Antragstellung informiert.

Inps hatte bereits interveniert, um mit der Meldung Nr. 2883 vom 12. August 2021.

Ab heute können alle Interessierten dem Kreditfonds beitreten, indem sie den Online-Antrag auf dem Internetportal des Instituts (www.inps.it) ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass dem Fonds beitreten können:

  • Beschäftigte öffentlicher Körperschaften und Verwaltungen, die nicht in Pensionskassen oder in den Pensionskassen der Sonderversorgungskasse für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung eingetragen sind;
  • Rentner öffentlicher Körperschaften und Verwaltungen, die keine Rentenzahlungen des Sonderrentensystems für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung erhalten;
  • Rentner, die ehemalige Beamte sind, die eine Rente aus dem Sonderversorgungssystem für Angestellte der öffentlichen Verwaltung beziehen.

Der Antrag muss bis zum 20. Februar 2022 beim INPS eingereicht werden.

INPS: Der Antrag auf Mitgliedschaft im Kreditfonds ist online

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