INPS. Unterbrechungsentschädigung für Arbeitnehmer im Unterhaltungssektor

Ab sofort sind Anträge für den Zugang zu der neuen Maßnahme möglich

Die Unterbrechungszulage für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche beginnt heute. Mit Gesetzesdekret Nr. Mit der Verordnung Nr. 175 vom 30. November 2023 (mit dem Titel „Neuordnung und Überarbeitung der Stoßdämpfer und Entschädigungen und zur Einführung einer Unterbrechungsentschädigung zugunsten der Arbeitnehmer im Unterhaltungssektor“) wird eine Unterbrechungsentschädigung zugunsten der Arbeitnehmer im Unterhaltungssektor eingeführt angesichts der Spezifität der Arbeitsleistung im oben genannten Sektor und ihres strukturell diskontinuierlichen Charakters.

Die Unterbrechungsbeihilfe wird – strukturell und dauerhaft – mit Wirkung vom 1. Januar 2024 gewährt; Der Antrag muss jeweils bis zum 30. März eines Jahres eingereicht werden.

Übergangsweise sieht das gleiche Gesetzesdekret die Möglichkeit für potenzielle Begünstigte der Maßnahme vor, den Antrag für das betreffende Jahr 2023 bis spätestens 15. Dezember 2023 einzureichen.

Zu diesem Zweck kann der Antrag ab dem 4. Dezember 2023 elektronisch eingereicht werden, indem auf die Rubrik „Zugangspunkt zu Leistungen außerhalb der Rentenversicherung“ zugegriffen wird, die über die Homepage der Website des Instituts (www.inps.it) erreichbar ist Pfad „Unterstützungen, Subventionen und Zulagen“ > „Unterstützungen, Subventionen und Zulagen erkunden“ > wählen Sie im Abschnitt „Tools“ den Punkt „Alle anzeigen“ > „Zugangspunkt zu nicht rentenbezogenen Leistungen“; Nach der Authentifizierung bei SPID/CIE/CNS muss „Diskontinuitätszulage für Unterhaltungsmitarbeiter“ ausgewählt werden.

Alternativ zum Webportal kann die in dieser Mitteilung genannte Entschädigung über den Multi-Channel-Contact-Center-Service unter der gebührenfreien Nummer 803 164 aus dem Festnetz (kostenlos) oder unter der Nummer 06 164164 beantragt werden ein Mobilfunknetz (gegen Gebühr, je nach Tarif der jeweiligen Betreiber). Eine Bewerbung ist auch über die Patronato-Institute möglich.

Der Kreis der Begünstigten, die Voraussetzungen sowie die Dauer, Berechnung und Bemessung der Leistung werden durch dasselbe Gesetzesdekret Nr. 175/2023 festgelegt.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Meldung Nr. 4332 vom 04 enthält die ersten operativen Hinweise, auf die das konkrete Umsetzungsrundschreiben folgt.

Diese Pressemitteilung wird im Einvernehmen mit dem Kulturministerium herausgegeben.

INPS. Unterbrechungsentschädigung für Arbeitnehmer im Unterhaltungssektor