Einst. Zivilrechtliche Invalidität

Das INPS ermöglicht es Patronaten und zertifizierenden Ärzten, Gesundheitsdokumentationen zur Definition der Anwendungen in den Akten beizufügen

Ab dem 1. Oktober 2022 hat INPS auf die Patronatsinstitute und auf zertifizierende Ärzte die bereits für den interessierten Nutzer vorgesehene Möglichkeit erweitert, die Gesundheitsdokumentation für die rechtsmedizinische Begutachtung und die Definition der erstinstanzlichen Anwendungen in den Dokumenten beizufügen Vereinbarung oder Revision der Zivilinvalidität. 

Die Betreiber der Patronatsinstitute und die zertifizierenden Ärzte, die den Bürgern Hilfe leisten, können über die institutionelle Website von Inps auf die Anwendung zugreifen und sich mit ihren digitalen Identitätsnachweisen authentifizieren. 

Die Patronatsinstitute können über einen autorisierten Betreiber die erforderlichen Unterlagen nach Delegation der Bürger weiterleiten, die sich für die Bewertung in den Dokumenten entschieden haben. 

Nach der Übermittlung wird das Dokument der medizinischen Kommission des INPS zur Verfügung gestellt, die es konsultieren und mit der Ausstellung eines Berichts über die Dokumente (ohne den Bürger zu einer medizinisch-rechtlichen Untersuchung einzuladen) eine Erklärung abgeben kann per Einschreiben A/R an den Bürger versandt werden. 

Wird die erhaltene Dokumentation dagegen als nicht ausreichend erachtet oder lässt sie keine vollständige und erschöpfende objektive Bewertung zu, wird der Bürger zu einem direkten Besuch vorgeladen.

 „Bis heute haben 56.079 Benutzer 363.966 Dokumente angehängt und davon haben 51 % den Service erhalten, ohne zur forensischen Untersuchung gehen zu müssen“, erinnert sich Vincenzo Caridi – Generaldirektor von INPS – der abschließend feststellt: „Der Anhang zu den Dokumenten ist auch für Patronati eine wichtige Innovation, die in die von INPS gewünschte Richtung der Koproduktion von Diensten mit Nutzern und Interessengruppen geht. Die Patronate haben eine entscheidende Rolle für die Dienste für die Bürger während des Covid-Notfalls gespielt und werden nun mit der Anlage zu den Dokumenten das INPS und die zertifizierenden Ärzte bei den Diensten zum Schutz der schwächsten Bevölkerungsgruppen unterstützen.  

Weitere Informationen erhalten Sie im INPS-Meldung 3574 vom 1. Oktober 2022

Einst. Zivilrechtliche Invalidität

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