Anweisung. Schulgröße

Valditara: „Zufrieden mit der Entscheidung des Staatsrats. Wir arbeiten weiter an der Umsetzung der Reform“

Gestern hat der Staatsrat mit einem monokratischen vorsorglichen Erlass die Berufung angenommen, die das Ministerium für Bildung und Verdienste sofort über den Generalstaatsanwalt gegen den Beschluss des regionalen Verwaltungsgerichts Kampanien vom 30. Oktober eingereicht hatte.

Der Staatsrat betonte insbesondere, dass es im Vergleich der gegensätzlichen Interessen notwendig ist, die Vollstreckbarkeit der Verordnung der TAR Kampanien auszusetzen, da ihre Umsetzung die derzeit in allen italienischen Regionen laufenden Verwaltungsverfahren für die Zulassung irreversibel beeinträchtigen würde die richtige Dimensionierung des Schulnetzes und damit die regelmäßige Aufnahme der Unterrichtsaktivitäten unter Einhaltung der Zeitvorgaben, die sich aus den von Italien auf europäischer Ebene übernommenen Verpflichtungen ergeben.

''Wir begrüßen mit Genugtuung die Entscheidung des Staatsrates, die nach dem Urteil des regionalen Verwaltungsgerichts Kampanien die Ordnung im Zusammenhang mit den von einigen Regionen angeregten Streitigkeiten gegen den PNRR-Schulgrößenplan wiederhergestellt hat. Darüber hinaus bestätigt die Entscheidung eine positive Rechtsprechungslinie, die bereits in der jüngsten Entscheidung der TAR Latium über den vorsorglichen Antrag der Region Apulien mündete. Wie wir immer gesagt haben, bleiben wir von unseren Gründen überzeugt und vertrauen auf die Arbeit der Justiz. Mit der gleichen Zuversicht erwarten wir nun das Urteil des Verfassungsgerichts. In der Zwischenzeit arbeiten wir, gestärkt durch die Entscheidung des Staatsrates, ohne Unterbrechung weiter an der Umsetzung einer Reform, die Europa von uns fordert und die in der Lage sein wird, die Verwaltungsverwaltung unserer Schulen zu harmonisieren".

So Giuseppe Valditara, Minister für Bildung und Verdienste.

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