Die Auszahlung der 200-Euro-Prämie hat die erste Phase abgeschlossen

Die Auszahlungsaktion der 200-Euro-Prämie von INPS geht weiter. Wie durch das Rundschreiben 73/2022 festgelegt, wurde im Monat Juli die Entschädigung an die Begünstigten des Staatsbürgerschaftseinkommens, an die Inhaber von Renten, begleitenden Renten, an die Inhaber von Behindertenbeihilfe und Sozialbeihilfe gezahlt.

Der für diese Kategorien vollständig automatisierte Prozess von der Überprüfung der Anforderungen bis zur Ausstellung der Bestimmung hat es ermöglicht, die Zeit für die Bezahlung der Dienstleistung so weit wie möglich zu verkürzen, ohne die Bürger zu belasten. Bis zum 1. Juli haben somit 13 Millionen und 137 Tausend Rentner die Gutschrift der Summe erhalten.

In Bezug auf das Bürgereinkommen wurde der Bonus von 200 Euro an rund 800 Erwerbsgemeinschaften gezahlt (bitte beachten Sie, dass das Gesetz vorsieht, dass die einmalige Prämie an die Unternehmensgründung und nicht an die einzelnen Mitglieder gezahlt wird).

Im selben Monat wurden auf der Grundlage der eingegangenen Anträge Zahlungen für Hausangestellte geleistet. Anfang August wurden von 445.875 eingereichten Anträgen 427.634 vom INPS definiert.

Das Engagement des Instituts hat es ermöglicht, die Ermittlungszeiten so weit wie möglich zu verkürzen: Ab dem Zeitpunkt der Antragsübermittlung können sich Pflegekräfte und Haushaltshilfen innerhalb von etwa vier Werktagen am Bildschirm beraten – am Zugangspunkt zur Pensionistiche“ , Bonusabschnitt 200 Euro - das Ergebnis ihrer Anfrage.

Im Oktober wird die Leistung automatisch an Naspi- und Dis-Coll-Inhaber (solange sie im Juni arbeitslos sind), an die Zahl der Begünstigten der landwirtschaftlichen Arbeitslosigkeit 2021 und an Inhaber ehemaliger Covid-Zulagen (Dekrete Sostegni und Sostegni bis) gezahlt. .

Für Hausangestellte ist die Antragsfrist der 30.09.2022; die Angehörigen der anderen antragsberechtigten Kategorien hingegen können die Entschädigung bis zum 31.10.2022 beantragen.

Ab Oktober werden die von Arbeitnehmern an INPS gesendeten Anfragen wie folgt definiert:

  • Inhaber von koordinierten und kontinuierlichen Kooperationsbeziehungen mit einem aktiven Vertrag zum 18. Mai 2022 und einem Einkommen aus den oben genannten Beziehungen, das 35.000 € für 2021 nicht übersteigt;
  • saisonal, befristet und mit Unterbrechungen mit 50 Tagen tatsächlicher Arbeit im Jahr 2021, was zu einem Einkommen von nicht mehr als 35.000 Euro führt. Zum Adressatenkreis gehören auch befristet Beschäftigte in der Landwirtschaft;
  • in der Pensionskasse der Unterhaltungsarbeiter mit 50 Tagesbeiträgen im Jahr 2021 registriert sind, aus denen ein Einkommen von höchstens 35.000 Euro stammt;
  • Gelegenheitsselbstständige ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die nicht in anderen sozialversicherungspflichtigen Formularen registriert sind, bereits im Jahr 2021 Inhaber von Verträgen nach Artikel 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die am 18. Mai 2022 in der getrennten Verwaltung registriert sind und mindestens einen Monat gezahlt haben Beitrag im Laufe des Jahres 2021;
  • verantwortlich für Hausverkäufe, die am 18. Mai 2022 im separaten Konto eingetragen sind und für 2021 ein Einkommen von mehr als 5.000 Euro aus dieser Tätigkeit geltend machen können.

Schließlich sei daran erinnert, dass das Gesetzesdekret Nr. 115/2022 (sog. „Aid bis“), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 185 vom 9. August 2022 sah vor, dass ab dem 200. Juli 1 zusätzlich der 2022-Euro-Bonus auf Arbeitnehmer ausgeweitet wird, die nicht unter den vorherigen Erlass fallen, wie z. B. entlassene Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die aus der Mutterschaft zurückkehren, Sportler, Doktoranden, Forschungsstipendiaten und Rentner zur Finanzierung von weiteren 100 Mio. € für die Auszahlung der 200 €-Prämie an Berufstätige.

Die Auszahlung der 200-Euro-Prämie hat die erste Phase abgeschlossen

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