MiPAAF: Grünes Licht im Ministerrat für das Gesetzesdekret zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Auf Vorschlag der Minister Patuanelli und Speranza wurde das Gesetzesdekret zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Staatsgebiet verabschiedet. Die Sofortmaßnahme war notwendig, um die ASP bei Wildschweinen auszurotten und ihre Ansteckung bei Zuchtschweinen zu verhindern.

Zweck des Erlasses ist es, den Schutz der Tiergesundheit, den Schutz des nationalen und europäischen Schweineerbes und nicht zuletzt den Schutz des Exports, des nationalen Produktionssystems und der damit verbundenen Lieferkette zu gewährleisten.

Der Erlass ist notwendig, da ab Januar 2022 in den Wildschweinpopulationen in den Gebieten der Regionen Piemont und Ligurien die Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die nicht auf den Menschen übertragbar ist und Haus- und Wildschweine betrifft, für die sie oft tödlich ist.

Die Bestimmung, die keine Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben wird, sieht die Umsetzung der Regionalpläne für dringende Maßnahmen zur Bewältigung, Bekämpfung und Ausrottung der Afrikanischen Schweinepest innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Inkrafttreten unter Anerkennung der Konsistenz der Arten innerhalb des nach Provinzen aufgeteilten Zuständigkeitsbereichs, die Angabe der ökologischen Methoden, der direkten Eingriffsgebiete, der Methoden, der Zeitpunkte und der jährlichen Ziele der Probenahme, die ausschließlich zum Zweck der Eindämmung der ASP verbunden sind.

Ein außerordentlicher Kommissar wird durch Dekret des Präsidenten des Ministerrates auf Vorschlag des Gesundheitsministers, des Ministers für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik und des Ministers für regionale Angelegenheiten ernannt, der die Aufgaben hat, die Maßnahmen zu koordinieren und zu überwachen Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung der Ausbreitung der Viruserkrankung, bei denen die Organe des Nationalen Gesundheitsdienstes und die zuständigen Ämter der Ministerien, Regionen, Provinzen, Großstädte, Gemeinden und Polizeikräfte eingesetzt werden.

Schließlich besteht eine Verpflichtung für diejenigen, die im Rahmen der Durchführungstätigkeiten der Regionalpläne oder bei der Ausübung von Jagd- oder Forsttätigkeiten, der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder bei einem Claim mit Wildschweinen Exemplare von verletzten oder verendeten Wildschweinen finden , den Fund unverzüglich dem örtlich zuständigen Veterinärdienst der ASL zu melden.

MiPAAF: Grünes Licht im Ministerrat für das Gesetzesdekret zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest