MIT: "Verpflichtung zur Temperaturmessung in Fernzügen"

Obligatorische Temperaturmessung in Hochgeschwindigkeitsbahnhöfen für alle Fahrgäste im Fernverkehr. 

Es ist die wichtigste Neuheit, die in dem vom Minister für Infrastruktur und Verkehr unterzeichneten Dekret eingeführt wurde Paola De Micheli Hiermit werden die Richtlinien für Informationen für Benutzer und die organisatorischen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 aktualisiert, die dem Dekret des Premierministers vom 17. Mai beigefügt sind.

Mit den Änderungen werden die Leitlinien zur Eindämmung des epidemiologischen Notfalls an die größere Möglichkeit der Freizügigkeit von Verkehrsteilnehmern im Hinblick auf die Wiedereröffnung interregionaler Reisen am 3. Juni angepasst.

Im Bereich des Schienenverkehrs wurden neue wichtige Anforderungen an Reisende in Bahnhöfen und in Zügen festgelegt.

In allen Hochgeschwindigkeitsstationen werden spezielle Eingänge für Passagiere in den AV- und Intercity-Zügen eingeführt, um die Körpertemperatur vor dem Einsteigen zu messen. Wenn eine Körpertemperatur über 37,5 ° C festgestellt wird, ist der Zugang an Bord des Zuges nicht gestattet.

Die Anwesenheit eines Kontingents von Freiwilligen des Katastrophenschutzes für die organisatorische Steuerung der Passagierströme wird innerhalb der Bahnhöfe bis zum 15. Juni bestätigt.

Die anderen Nachrichten betreffen i Bordverpflegung, die eingestellt worden war: Für Mittel- und Fernzüge werden sie auf vereinfachte Weise restauriert, um den Transit von Fahrgästen zum Barwagen zu vermeiden. Insbesondere wird der Service durch die Lieferung von Speisen und Getränken in versiegelter und Einzeldosisverpackung durch Personal mit Maske und Handschuhen „anstelle“ sichergestellt.

Schließlich wird eine neue Verordnung eingeführt, die alle planmäßigen Transportdienste betrifft, die mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die normalerweise für Taxis oder NCC mit maximal 9 Sitzplätzen bestimmt sind. In diesem Fall gelten die Richtlinien für den öffentlichen Nahverkehr.

MIT: "Verpflichtung zur Temperaturmessung in Fernzügen"

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