Neue INPS-zertifizierte E-Mail-Adressen für die Zustellung gerichtlicher Dokumente

Betriebs- und Rechtswert ab 8. März 2024

Das INPS gibt bekannt, dass ab dem 8. März die Zustellung von Dokumenten in Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Buchhaltungs- und außergerichtlichen Angelegenheiten an das INPS in jeder Hinsicht nur noch an die neuen PEC-Adressen erfolgt, die in der bereitgestellten Liste aufgeführt sind Artikel 6-ter (Index der digitalen Wohnsitze der öffentlichen Verwaltungen – IPA) des Gesetzesdekrets vom 7. März 2005, Nr. 82, für den Fall, dass die Verpflichtung zur Übermittlung der verfahrenseinleitenden Dokumente in Bezug auf bestimmte Angelegenheiten an Organe oder Strukturen, einschließlich territorialer, festgelegt wird. 

Die zertifizierten E-Mail-Adressen der Generaldirektion sowie aller Provinzdirektionen, Stadtverwaltungen und Gebietskörperschaften, die zum Empfang von Benachrichtigungen über Gerichtsdokumente berechtigt sind, wurden im PP.AA-Register registriert. des Justizministeriums und ausschließlich für den Empfang gerichtlicher Dokumente bestimmt, wie in Art. 16, Absätze 12 ff., des Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, vorgesehen. 17, Konv. per Gesetz vom 2012. Dezember 221, Nr. 28, geändert durch Art. 16 des Gesetzesdekrets vom 2020. Juli 76 n. 11, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 2020. September 120 n. XNUMX. Die oben genannten Adressen finden Sie neben dem Register auch auf der Website des Instituts im Bereich „Mitteilungen“, indem Sie auf den folgenden Link klicken: „Neue PEC INPS-Adressen für die Zustellung gerichtlicher Dokumente – operativer und rechtlicher Wert ab 8. März 2024".

Neue INPS-zertifizierte E-Mail-Adressen für die Zustellung gerichtlicher Dokumente