Vorruhestand sogenannte „Frauenoption“. INPS-Anweisungen

Das INPS veröffentlicht die Anweisungen für den Zugang zur sogenannten „Frauenoption“ für den vorzeitigen Ruhestand, die im Haushaltsgesetz von 2023 (L.197/2022) vorgesehen ist.

Die Option kann von Arbeitnehmerinnen ausgeübt werden, die bis zum 31. Dezember 2022 eine Beitragszugehörigkeit von mindestens 35 Jahren und ein eingetragenes Alter von mindestens 60 Jahren erreicht haben und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer der folgenden Einrichtungen befinden Bedingungen:

a)         seit mindestens sechs Monaten den Ehegatten oder Lebenspartner oder einen mit einer Behinderung zusammenlebenden Verwandten ersten Grades oder einen Verwandten zweiten Grades oder einen ähnlichen Zusammenlebenden für den Fall, dass die Eltern, der Ehegatte oder der Lebenspartner zusammenleben Eheschließung des Schwerbehinderten das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder zusätzlich von behindernden Erkrankungen betroffen oder verstorben oder vermisst sind;

b)         eine von den zuständigen Kommissionen für die Anerkennung der Zivilinvalidität festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 74 % aufweisen;

c)         aus Unternehmen eingestellt oder entlassen werden, für die ein Gesprächskreis zur Bewältigung der Unternehmenskrise zum 1 aktiv ist oder zu einem späteren Zeitpunkt aktiviert wird. 

Das Mindestalter wird für jedes Kind um ein Jahr herabgesetzt, für die in den Schreiben genannten Arbeitnehmer um höchstens zwei Jahre a) e b).

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Das Mindestalter für die in dem Schreiben genannten weiblichen Arbeitnehmer beträgt 58 Jahre c) auch ohne Kinder.

Die Rentenbehandlung beginnt mit Ablauf der Frist von zwölf Monaten ab Entstehung der Voraussetzungen für Arbeitnehmerinnen und von achtzehn Monaten für selbstständige Arbeitnehmerinnen.

La Rundschreiben Nr. 25 vom 6. März 2023, veröffentlicht auf der INPS-Website, erläutert detailliert die Verfahren zur Einreichung des Antrags, die Anforderungen, die Zugangsbedingungen und das Datum des Inkrafttretens.

Vorruhestand sogenannte „Frauenoption“. INPS-Anweisungen