Position von Eni Gas und Licht auf die Sanktion der italienischen Wettbewerbsbehörde

In Bezug auf die heute Morgen von der Wettbewerbs- und Marktbehörde angekündigte Sanktion widerspricht Eni gas and light den Schlussfolgerungen der AGCM und prüft eine Berufung gegen die Entscheidung sorgfältig, da sie der Ansicht ist, dass sie die Anträge stets sorgfältig und korrekt behandelt hat seiner Kunden.

Eni gas and light erkennt das Rezept in der Tat von sich aus, dh noch bevor Kunden es anfordern, in allen Fällen, in denen die Verzögerung der Abrechnung auf eigene Verantwortung zurückzuführen ist. 

In allen anderen Fällen, d. H. In Fällen, in denen sich die Abrechnungsverzögerung aus der Verantwortung des Vertriebsunternehmens ergibt, den Zähler nicht abgelesen zu haben, oder des Kunden, dem Personal nicht zu erlauben, den Zähler abzulesen, führt Eni gas e luce genaue Eincheckvorgänge durch im Einklang mit den Bestimmungen von ARERA, die den offiziellen Wert der Angaben der Vertriebsgesellschaft zuschreiben. Die Kartellbehörde befürwortet daher im Gegensatz zur ARERA-Verordnung potenziell falsches und falsches Verhalten der Kunden zum Nachteil des gesamten Systems.

Position von Eni Gas und Licht auf die Sanktion der italienischen Wettbewerbsbehörde

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