Klarstellung des Ministeriums für Bildung und Verdienste – Gesetzgebung zum Geschlechtergleichgewicht

In Bezug auf einige Gewerkschaftserklärungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Geschlechtergleichstellung durch das Ministerium wird Folgendes präzisiert:

Die im Entwurf der Ausschreibung für die Einstellung von Schulleitern enthaltene Bestimmung ergibt sich aus der Anwendung einer Regel der Verordnung über den Zugang zu Arbeitsplätzen in allen öffentlichen Verwaltungen, Präsidialerlass Nr. 487/94, kürzlich geändert durch den Präsidialerlass Nr. 82/2023 . XNUMX/XNUMX.

Zu den eingeführten Änderungen gehört diejenige, die vorsieht, dass in Stellenausschreibungen der öffentlichen Verwaltung für die betreffende Qualifikation der zum 31. Dezember des Vorjahres berechnete Prozentsatz der Geschlechtervertretung angegeben werden muss. Wenn der Geschlechterunterschied mehr als 30 Prozent beträgt, wird beim Aufstieg in der Einstellungsrangliste bei gleichen Qualifikationen und Verdiensten der Kandidat bevorzugt, der dem weniger vertretenen Geschlecht angehört.

Im Schulleitungssektor kann der Vorzugstitel bei gleichen Qualifikationen und Verdiensten gelten, wenn in der Rangliste zugunsten des männlichen Kandidaten gescrollt wird, da in fast allen Regionen der Unterschied von 30 Prozent beim Personal im Dienst die Prävalenz von zeigt weibliche Geschlecht. Auf Sardinien, wo der Unterschied unter 30 Prozent liegt, gilt der Präferenztitel nicht.

Daher ist es falsch und irreführend zu sagen, dass das Ministerium die „blauen Quoten“ eingeführt hat, weil in der Bekanntmachung kein Vorbehalt zugunsten männlicher Kandidaten vorgesehen war, sondern nur eine Bevorzugung, die die Rangfolge der Gewinner des Wettbewerbs nicht beeinträchtigt.

Schließlich scheint es aus der Sicht der Gewerkschaftsbeziehungen etwas falsch zu sein, dass in einer so komplexen Angelegenheit, zu der die Gewerkschaftsorganisationen nächste Woche zu den erforderlichen Informationen aufgefordert werden, einige Organisationen glauben, sie müssten vorher mit der Verwaltung streiten alle Klarstellungen und Informationen zu dem Fall erhalten, was unter anderem zeigt, dass der Sachverhalt unklar ist.

Klarstellung des Ministeriums für Bildung und Verdienste – Gesetzgebung zum Geschlechtergleichgewicht