Es wird erwartet, dass Investitionen von rund 360 Millionen Euro aktiviert werden

Zweihundertdreiundzwanzig Millionen Euro zur Unterstützung der Sozialwirtschaft in Italien. Dies ist es, was die neue Maßnahme - die durch Dekret des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) festgelegt wurde - die Bereitstellung subventionierter Kredite zur Unterstützung der Investitionsprogramme von Sozialunternehmen, Sozialgenossenschaften und Genossenschaften mit ONLUS-Qualifikation in allen Sektoren und Ländern vorsieht im gesamten Staatsgebiet.

Der Betrieb soll einen dynamischen Sektor unterstützen, die heute in Italien 540 Tausend Einheiten besetzt, es beinhaltet 45 tausend Freiwilligen und sichert 10 Milliarden Euro der jährlichen Produktion, die 5 Millionen Menschen zugute kommt.

Von der Gesamtsumme wurden 200 Millionen Euro - über den Plafond Revolving Fund for Business Support - von Cassa Depositi e Prestiti (CDP) bereitgestellt, die ihr Tätigkeitsspektrum daher auch auf wohlfahrtsbezogene Produktionsbereiche ausdehnt. Weitere 23 Millionen Euro für die Gewährung von Kapitalzuschüssen werden stattdessen vom MISE über den Fonds für nachhaltiges Wachstum bereitgestellt.

Die Maßnahme sieht vor, dass eine subventionierte Finanzierung mit einem normalen Bankdarlehen zu einem marktüblichen Zinssatz von gleicher Dauer verbunden wird.

Das Darlehen wird insbesondere in der Lage sein, bis zu 80% der Investitionskosten zu decken, wobei ein subventionierter Anteil - zu einem auf 0,50% reduzierten Satz - von CDP gewährt wird und sich auf 70% des Gesamtbetrags bezieht, zusätzlich zu einem zu Zinssätzen des von der Bankenwelt ausgegebenen Marktes entspricht 30%.

Ein subventioniertes Darlehen kann zu einem Kapitalzuschuss von MISE zugunsten von Investitionsprogrammen, die 3 Millionen nicht überschreiten, bis zu einem Maximum von 5% der förderfähigen Ausgaben hinzugefügt werden.

Bei den verfügbaren Ressourcen werden Investitionen in Höhe von rund 360 Millionen veranschlagt, mit förderfähigen Kosten zwischen 200 und 10 Millionen.

Die Bedingungen für die Einreichung von Anträgen zur Erleichterung durch Unternehmen werden von 7 November 2017 geöffnet.

Der Technische Ausschuss prüft derzeit die Förderfähigkeit der einzelnen Hilfsinitiativen.

Die Banken stehen kurz vor dem Abschluss der für den Beitritt zum Übereinkommen erforderlichen Verfahren, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, der Cassa depositi e prestiti und der italienischen Bankenvereinigung (ABI) unterzeichnet wurden, um die Gewährung von Darlehen zu regeln.

Es wird erwartet, dass Investitionen von rund 360 Millionen Euro aktiviert werden

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