Anzeichen: 50-Jähriger wegen Misshandlung in der Familie abgeschoben mit Annäherungsverbot an die beleidigte Person

Leitartikel

Die Carabinieri des Bahnhofs Segni haben einen vom GIP des Gerichts von Velletri erlassenen Antragsbeschluss für eine persönliche Vorsichtsmaßnahme zur Entfernung aus dem Haus der Familie und ein Verbot der Annäherung an die beleidigte Person, eine 45-jährige Frau, umgesetzt die Anfrage der örtlichen Staatsanwaltschaft bezüglich eines 50-Jährigen aus Segni, der ernsthaft der Misshandlung in der Familie verdächtigt wird.

Die Bestimmung ergibt sich aus den von den Carabinieri eingeleiteten Ermittlungen, die es ermöglichten, unwiderlegbare Ermittlungselemente gegen den Verdächtigen zu erlangen, dessen Verhalten unverzüglich der Veliterna AG mitgeteilt wurde, und zwar in Bezug auf die wiederholten Interventionen, die der ehemalige Ehepartner und insbesondere die von ihm gefordert hatten 21. März 2024, in ihrem Ehehaus in Segni, wo der Verdächtige seine Frau im Beisein der Polizei schwer beleidigte und bedrohte.

Das Opfer teilte dem Militär mit, dass sie seit 2016 mit dem Mann zusammenlebt, mit dem sie eine standesamtliche Ehe verbindet, und dass sie jahrelang Beleidigungen, herabwürdigende Kommentare und Morddrohungen erlitten hat, bis hin zu den jüngsten tätlichen Angriffen.

Auf dem Höhepunkt des letzten tätlichen Angriffs, am 21. März, beschloss das Opfer, unter der Notrufnummer „112“ um Hilfe zu bitten. Sie prangerte das Verhalten ihres Mannes deutlich an, zeigte sich sofort aufrichtig und erinnerte sich leidvoll an das schwierige Zusammenleben.

Die Polizei beruhigte das Opfer, das sich beruhigt und beschützt fühlte und beschloss, den Mann anzuzeigen und so der Belästigung ein Ende zu setzen.

Auch in diesem Fall wurde die Sensibilität und spezifische professionelle Vorbereitung des Militärs im Umgang mit Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt bestätigt, denen die Staatsanwaltschaft von Velletri große Aufmerksamkeit widmet.

Anzeichen: 50-Jähriger wegen Misshandlung in der Familie abgeschoben mit Annäherungsverbot an die beleidigte Person

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