Superbonus 110% beginnt mit der Sanierung der Gebäude

Die Leitlinien der europäischen Strategie zur Bewältigung des Klimawandels zielen auf die Dekarbonisierung ab, Leitlinien, die Italien in die PNIEC und in eine Reihe von Regulierungsinstrumenten aufgenommen hat, um die Annahme nachhaltiger Lösungen sowohl für die Produktion als auch für Energieeffizienz. Unter den jüngsten Regulierungsinstrumenten geht der Superbonus 110% in die richtige Richtung, wodurch wir die energieintensive Haltung unserer Gebäude reduzieren und zur Eindämmung des Klimawandels beitragen können.

(von Gianfranco Ossino) Der Klimawandel ist der Preis, den wir zahlen, um unseren Energiebedarf zu decken. Die Lösung besteht nicht darin, Bedürfnisse zu beseitigen, sondern nachhaltige Lösungen gemäß den Richtlinien der europäischen Strategie zur Dekarbonisierung zu verabschieden. Es ist zwingend erforderlich, Energie mit nachhaltigen Lösungen zu erzeugen und den Verbrauch mit einer effizienten und bewussten Nutzung oder Funktion einzudämmen. Obwohl sich das Problem erheblich verzögerte, wurde es auf globaler Ebene berücksichtigt und eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen eingeleitet, um das Bewusstsein für das Phänomen zu schärfen und daran zu arbeiten, es zu beheben. Europa arbeitet seit einiger Zeit an der Bekämpfung des Klimawandels, indem es den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft durch Reduzierung der CO2015-Emissionen fördert. Bereits mit der Unterzeichnung des "Kyoto-Protokolls", das sich verpflichtet, EU- und nationale Politiken für eine dekarbonisierte wirtschaftliche Entwicklung zu verabschieden. Verpflichtung bestätigt auf der XXI. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens zur Bekämpfung des Klimawandels, die 2 in Paris stattfand, „Pariser Abkommen“. Vereinbarung, in der die Notwendigkeit einer Eindämmung der globalen Erwärmung unter 110 ° C durch die Festlegung eines globalen Aktionsplans festgelegt wurde. Italien hat die europäischen Leitlinien umgesetzt, indem es den Vorschlag des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans formuliert hat, der sich aus den Synergien des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, des Umweltministeriums und des Verkehrsministeriums ergibt. Das Thema ist sehr weit gefasst und betrifft Mobilität, Industrie, Dienstleistungen, Wohnen…. oder alles, was elektrische und / oder thermische Energie verbraucht. Konzentrieren wir uns auf unser Immobilienportfolio, das eine sehr energieintensive Berufung hat, insbesondere unter den jüngsten Regulierungsinstrumenten, die die Einführung nachhaltiger Lösungen zur Eindämmung des Klimawandels steuern. Italien hat den 34% Superbonus eingeführt, der durch das Relaunch-Dekret (DI 2020) eingeführt wurde / 119 Art. 77 und Gesetz 2020/XNUMX der Umwandlung.).

DER 110% SUPERBONUS IN KÜRZE

Die 110% Superbonus-Rückstellung für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ermöglicht eine Steuerrückerstattung, indem 110% der Kosten, die für einige Bauinterventionen für bestimmte Arten von Immobilien anfallen, vom Irpef abgezogen werden. Die Steuerrückerstattung kann auch durch den Rabatt auf der Rechnung oder die Übertragung von Krediten auch an Banken oder Finanzinstitute erfolgen. Diese beiden Neuheiten sind die Pluspunkte des Super-Bonus, der eine sofortige Einsparung ganz oder teilweise ermöglicht und die bekannte und weniger anregende mehrjährige Rate (10 oder 5 Jahre) vermeidet. Die Interventionen betreffen die antiseismische Requalifizierung (Bonus-Erdbeben) und die Energie-Requalifizierung (Öko-Bonus), sofern mindestens zwei Energieklassen verbessert werden können. Verglichen mit dem bereits bestehenden Öko-Bonus von 2% und 50% ist der 75% Öko-Bonus eine Bestimmung, die damit einhergeht, jedoch restriktiver ist und eine Reihe von Einschränkungen vorsieht, um davon zu profitieren. Die geplanten Interventionen bieten unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage zu bauen.

Wer kann davon profitieren?

Der Superbonus gilt für die Sanierung der Energieeffizienz (Ökobonus) und die seismische Verbesserung (Erdbebenbonus) unter der Bedingung, dass die Sanierungskosten vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 anfallen müssen.

Für den Öko-Bonus sind folgende Maßnahmen zur Requalifizierung der Energie erforderlich:

  • Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen des Gebäudes alternativ die Erreichung der höchsten Energieklasse, nachweisbar mit einem Energieeffizienzzertifikat (APE) vor und nach den Arbeiten, ausgestellt mit einer zertifizierten Erklärung eines qualifizierten Technikers;
  • Einhaltung der Mindestanforderungen des Gesetzesdekrets 63/2013, das in das Gesetz 90/2013 umgewandelt wurde, auf Erklärung eines qualifizierten Technikers.

Der Superbonus gilt für Interventionen, die durchgeführt werden von:

  • Eigentumswohnungen;
  • natürliche Personen außerhalb der Ausübung von Geschäftstätigkeiten, Künsten und Berufen;
  • autonome Sozialwohnungsinstitute für Eingriffe in Grundstücke, die ihnen gehören oder im Auftrag der Gemeinden verwaltet werden und für den öffentlichen Wohnungsbau genutzt werden;
  • Wohnungsgenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum für Eingriffe in Immobilien, die ihnen gehören und die ihren Mitgliedern zum Vergnügen zugewiesen werden;
  • dritter Sektor: gemeinnützige Vereinigungen / Onlus;
  • Amateursportverbände und -vereine.

Insbesondere betrifft der Seismabonus (CIRCULAR N. 24 / E Agenzia delle Entrate) alle Immobilien für Wohnzwecke (nicht nur das Haupthaus) und Gebäude, die für produktive Aktivitäten verwendet werden.

 

MÖGLICHE MASSNAHMEN, ANFORDERUNGEN UND MASSNAHMEN DES STEUERVORTEILS

Die erleichterten Eingriffe sind in Abschleppen und Abschleppen unterteilt, wobei erstere letztere wesentlich ermöglichen.

Haupt- oder Fahrinterventionen:

  1. Wärmedämmung der Gebäudehüllen.

Anforderungen: Erhöhung von zwei Energieklassen, APE-Anfrage vor und nach Arbeiten.

Abzug:

  • Betrag von 50.000 € für Einfamilienhäuser oder funktionsunabhängige Immobilieneinheiten in Mehrfamilienhäusern;
  • Betrag 40.000 € multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht, wenn es aus zwei bis acht Immobilieneinheiten besteht;
  • Betrag von 30.000 € multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht, wenn es aus mehr als acht Immobilieneinheiten besteht.
  1. Austausch von Klimaanlagen auf den gemeinsamen Teilen des Gebäudes.

Anforderungen: Erhöhung von zwei Energieklassen, APE-Anfrage vor und nach Arbeiten.

Abzug:

  • Betrag von 20.000 € multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude für Gebäude besteht, die aus bis zu acht Immobilieneinheiten bestehen;
  • Betrag von 15.000 € multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude für Gebäude besteht, die aus mehr als acht Immobilieneinheiten bestehen.
  1. Austausch von Klimaanlagen Winter auf Einfamilienhäusern oder auf Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern.

Anforderungen: Erhöhung von zwei Energieklassen, APE-Anfrage vor und nach Arbeiten.

Abzug: 30.000 € pro einzelne Immobilieneinheit.

  1. Seismische Risikoverbesserung

Anforderungen: Die Liegenschaft befindet sich nicht in der seismischen Zone 4 und der Verbesserungsvorgang reduziert das seismische Risiko um mindestens eine Klasse.

Abzug: 96.000 € multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten in jedem Gebäude für Eingriffe in die gemeinsamen Teile von Eigentumswohnungen.

Zusätzliche oder abgeschleppte Eingriffe:

  1. Die Durchführung von Wärmedämm- und Verkleidungsinterventionen ermöglicht auch den 110% igen Abzug der Interventionen von Energieeffizienz vom Ecobonus bereitgestellt für:
  • Fensterrahmen
  • Brennwertkessel
  • Warmwasserbereiter beheizen Pumpe
  • Solarthermie
  • Sonnendach
  • Hausautomatisierung

Anforderungen: Erhöhung von zwei Energieklassen, APE-Anfrage vor und nach Arbeiten.

Abzug: ca. 100.000 €.

  1. Durch die Durchführung mindestens eines Fahrintervalls können 110% der Interventionen abgezogen werden für:
  • Photovoltaikanlagen auf Gebäuden gebaut und an das Stromnetz angeschlossen.

Anforderungen: Übertragung zugunsten der GSE in der in Artikel 13 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 29, der Energie, die vor Ort nicht selbst verbraucht oder nicht für den Eigenverbrauch geteilt wird.

Abzug: Der Abzug berechnet sich aus einem Gesamtbetrag der Aufwendungen selbst, der 48.000 € nicht überschreitet und in jedem Fall innerhalb der Ausgabengrenze von 2.400 € für jede kW Nennleistung der Solar-Photovoltaikanlage pro einzelner Immobilieneinheit liegt.

  • Akkumulationssystem im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen

Abzug: 1.000 € für jede kWh innerhalb der Gesamtausgabengrenze von 48.000 € und in jedem Fall 2.400 € für jede kW Nennleistung der Anlage.

  • Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.

Abzug: 3.000 €

 

ABZUG UND SEINE ALTERNATIVEN

Der Abzug wird in Höhe von 110% erfasst, um unter den berechtigten Parteien aufgeteilt zu werden. Die Erleichterung von 110% kann zusätzlich zur Verwendung als Abzug als Steuergutschrift verwendet werden. Diese Option ist die Neuheit. Grundsätzlich hat der Kunde oder die bestimmte Person, die zur Kostenübernahme berechtigt ist, drei Möglichkeiten:

  1. Er ist mit seiner persönlichen Einkommensteuerkapazität vereinbar und kann sie in fünf jährlichen Raten in gleicher Höhe mit einem Gewinn von 10% im Vergleich zu den erwarteten zurückerhalten.
  2. kann sie an die ausführende Gesellschaft übertragen und erhält einen Beitrag, der aus einem Rabatt auf die Rechnung von bis zu 100% des Betrags besteht. Die Gesellschaft kann diese Steuergutschrift wiederum mit der Option nutzen, sie weiter auf andere Subjekte zu übertragen, einschließlich Kredit- und andere Finanzintermediäre; (*)
  3. kann den Kredit an Kreditinstitute und andere Finanzintermediäre abtreten und einen Beitrag erhalten, der aus einem Rabatt auf die Rechnung von bis zu 100% des Betrags besteht. (*)

(*) Die Option kann in Bezug auf die Abzüge ausgeübt werden, die für die Kosten für die Interventionen fällig sind, die in Absatz 7.2 des Rundschreibens Nr. 24 / E vom 8. August 2020 der Finanzbehörde näher erläutert werden, und in Bezug auf:

  • Wiederherstellung des Gebäudebestands;
  • Energieeffizienz;
  • Annahme von antiseismischen Maßnahmen;
  • Wiederherstellung oder Restaurierung der Fassade von Gebäuden;
  • Installation von Photovoltaikanlagen;
  • Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

 

COMPLIANCE

In Rundschreiben Nr. 24 / E vom 8. August 2020 der Finanzbehörde in Kapitel 8 sind die Verpflichtungen aufgeführt, die im Allgemeinen und auf der Grundlage der Intervention auch für die Zwecke des Superbonus zu erfüllen sind: die normalerweise vorgesehenen Verpflichtungen Wiederherstellung des Gebäudebestands und der Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich antiseismischer Gebäude und Gebäude zur Wiederherstellung oder Wiederherstellung der Außenfassade bestehender Gebäude sowie zur Installation von Säulen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen. Insbesondere ist zu fordern:

  • Das KONFORMITÄTSVISA - Für die Zwecke der Option für die Übertragung oder den Rabatt in Bezug auf den Superbonus muss das Konformitätsvisum für die Daten in Bezug auf die Dokumentation beantragt werden, die das Vorhandensein der Bedingungen bescheinigt, die das Recht auf Steuerabzug begründen. Das Compliance-Visum wird von den für die elektronische Übermittlung der Erklärungen zuständigen Personen (Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfer, Handelsexperten und Arbeitsberater) und von den Steuerberatungsmanagern der CAF ausgestellt.
  • ASSEVERATION - Es ist erforderlich, sowohl zum Zwecke der direkten Verwendung in der Erklärung des Superbonus als auch der Option für die Übertragung oder den Rabatt die Asseverationen vor und nach der Operation für die Haupt- oder Leitinterventionen sowie für die zusätzlichen oder getriebenen Interventionen von anzufordern Energieeffizienz. Die Erklärungen werden von qualifizierten Technikern abgegeben, die mit den Erklärungen die Einhaltung der Anforderungen der Dekrete, die Angemessenheit der angefallenen Kosten und die Wirksamkeit der Reduzierung des Erdbebenrisikos bescheinigen. Eine Kopie der Zertifizierung muss elektronisch an ENEA gesendet werden.

 

FAZIT

Der Superbonus kommt in Verbindung mit anderen Vorschriften und in voller Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien zur Begrenzung des Klimawandels. Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinien werden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (PNIEC) ergriffen. Es soll auch ein Motor der Nachfrage sein, um sicherzustellen, dass die Wirtschaft des Bausektors ihre eigentliche Rolle als Motor der wirtschaftlichen Erholung spielt, wie es in der Nachkriegszeit oder in den Jahrzehnten nach den XNUMXer Jahren war.

Der Super-Bonus von 110% ist eine Gelegenheit, die es uns auch ermöglicht, unsere Energiekosten zu senken. Wir müssen jedoch vor dem Beitritt gut informiert sein, um die unangenehme Überraschung am Ende der Arbeit zu vermeiden, dass wir keinen Anspruch auf Abzüge haben und Rechnungen zu bezahlen haben.

Einblicke in das Thema erhalten Sie in den erstellten Handbüchern:

 

Gianfranco Ossino - Ingenieur und Leiter des Aidr-Observatoriums für die Digitalisierung von Umwelt und Energie

Superbonus 110% beginnt mit der Sanierung der Gebäude

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