Mit Gesetzesdekret Nr. 48 vom 4. Mai 2023, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 3. Juli 2023, Nr. 85 ändert den Referenz-Rechtsrahmen für Haushalte, die Staatsbürgerschaftseinkommen beziehen. Im Einzelnen ist für Haushalte, in denen minderjährige Kinder, Behinderte und ältere Menschen über XNUMX Jahre leben, vorgesehen, dass dieselben Haushalte auch weiterhin in Anspruch genommen werden.

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Eine Website für Eltern und Familien Das Inps-Familienportal ist auf der Seite https://serviziweb2.inps.it/AS0207/PortaledelleFamiglie/ verfügbar, um Eltern und Bürgern, die Beratung und personalisierte Dienstleistungen zu Einzel- und Universalprüfungen wünschen, Informationen und Unterstützung zu bieten , Vorübergehender Scheck für minderjährige Kinder, Kindergartenzuschlag, Geburtsbeihilfe, Babysitterzuschlag, Ferienlagerzuschlag. [...]

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