Grünes Licht der Europäischen Kommission für die Verlängerung des Moratoriums für die Finanzierung von KMU

Grünes Licht der Europäischen Kommission zur Verlängerung des Moratoriums für die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Tatsächlich hat die Kommission mit der Entscheidung SA.57717 im Zuge der Formalisierung mitgeteilt, keine Einwände gegen die Verlängerung zu erheben, die im Gesetzesdekret Nr. 104/2020 (das sogenannte "August-Dekret"), das Moratorium für Kredite für KMU und die damit verbundene Garantie des Sonderteils des KMU-Fonds bis zum 31. Januar 2021 (und bis zum 31. März 2021 für die Kreditraten von Unternehmen des Sektors) Tourist).

Die Verlängerung der Laufzeit des Moratoriums gilt als kompatible Hilfe im Sinne der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen.

Grünes Licht der Europäischen Kommission für die Verlängerung des Moratoriums für die Finanzierung von KMU

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