Unique and Universal Allowance 2023: Ende der Verlängerungsanträge

INPS verrechnet den Vorteil automatisch an diejenigen, die bereits vom Scheck profitiert haben

Ab dem 1. März 2023 werden diejenigen, die im Zeitraum Januar 2022 bis Februar 2023 einen angenommenen und gültigen Antrag auf eine einmalige und universelle Beihilfe (AUU) für unterhaltsberechtigte Kinder gestellt haben, von der offiziellen Auszahlung der Dienstleistung durch INPS profitieren, ohne die Last, einen neuen Antrag zu stellen. 

Andererseits können diejenigen, die die Einmalige Beihilfe noch nie in Anspruch genommen haben, und diejenigen, die einen Antrag gestellt haben, der vor dem 28. Februar 2023 nicht angenommen wurde oder nicht mehr aktiv ist, einen Antrag stellen.

Eine Vereinfachungsmaßnahme für die Benutzer, die auch dank der vom PNRR garantierten Mittel umgesetzt wird und darauf abzielt, die Datenbanken des Instituts zu verbessern, um den Bürgern einen innovativen Service zu bieten: Die Daten der Anwendung werden tatsächlich automatisch aus den Archiven des ' Institute, das fortfährt, die Leistung auf laufender Basis zu liquidieren.

Jegliche Änderungen der Angaben, die zuvor im Antrag auf Einzelbeihilfe vor dem 28. Februar 2023 an das INPS gesendet wurden (z. B.: Geburt von Kindern, Änderung/Einfügung der Bedingung der Behinderung, Trennung, Änderungen der IBAN, Volljährigkeit der Kinder ...) sind von den Bewerbern unter zeitnaher Integration der bereits eingereichten Bewerbung mitzuteilen. 

Bewerbungen können auf den üblichen Wegen eingereicht werden:

  • Webportal des Instituts, vorbehaltlich der Akkreditierung bei SPID, CIE, CNS; 
  • Integriertes Contact Center;
  • Dienstleistungen von Patronatsinstituten;
  • INPS-App für Mobilgeräte.

Bezüglich des Leistungsbeginns ist zu beachten, dass bei Anträgen, die bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden, die Förderung ab dem Monat März desselben Jahres anerkannt wird.

Für die Quantifizierung der Zulage bleibt die Last der Vorlage der neuen DSU für das Jahr 2023 für alle Begünstigten.Wenn keine neue, korrekt bescheinigte DSU vorliegt, wird die Höhe der einmaligen und universellen Zulage von Anfang an berechnet ab März 2023 unter Bezugnahme auf die gesetzlich festgelegten Mindestbeträge.

Siehe Rundschreiben Nr. 132 vom 15. Dezember 2022, veröffentlicht auf dem Portal des Instituts, für weitere Informationen.

Unique and Universal Allowance 2023: Ende der Verlängerungsanträge

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