Bonus 200 Euro. Die Verfahren zur Beantragung der Überprüfung sind eröffnet

 Die Kategorien von Arbeitnehmern, die einen Antrag auf Zugang zu der im Beihilfeerlass (Gesetzeserlass Nr. 17 vom 2022. Mai 50) vorgesehenen einmaligen Beihilfe gestellt haben, können nun einen Antrag auf erneute Prüfung stellen. 

Das Ergebnis der Bewerbungen und die damit verbundenen Ablehnungsgründe können auf der INPS-Website über den Dienst „Einmaliger Zuschuss von 200 Euro“ unter der Rubrik „Ergebnisse“ eingesehen werden. Das Ergebnis der automatisierten Untersuchung ist sowohl für Bürgerinnen und Bürger nach Zugang zum Portal mit ihren Zugangsdaten als auch für Gönnerinnen und Gönner sichtbar. 

Der Benutzer kann einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen, indem er auf den Abschnitt der Website zugreift, von dem aus der Antrag gesendet wurde ("einmalige Entschädigung von 200 Euro"). Für Anträge im Status „Abgelehnt“ steht Ihnen die Schaltfläche „Prüfung beantragen“ zur Verfügung, über die Sie den Grund des Antrags und – über die Funktion „Dokumentation anhängen“ – allfällige Belege eintragen können.

Bitte beachten Sie die Konsultation des Rundschreibens 73/2022 und die Nachricht 4314/2022 für die Überprüfung der Anforderungen, die vom Gesetzgeber für jedes Profil unter den potenziellen Begünstigten ermittelt wurden. 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Inhaber von NASpI und DIS-COLL für den Monat Juni 2022 für den Anspruch auf die einmalige Entschädigung das Arbeitslosengeld im angegebenen Zeitraum gemäß Artikel 32 Absatz 9 tatsächlich bezogen haben müssen , des Beihilfeerlasses. Ebenso für die im Dekret Aiuti ter vorgesehene Entschädigung, die sog Bonus 150, dieselben werden im Februar 2023 von der Leistung profitieren, wenn sie im November 2022 tatsächlich arbeitslos geworden sind.

Bonus 200 Euro. Die Verfahren zur Beantragung der Überprüfung sind eröffnet

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