Die Kategorien von Arbeitnehmern, die einen Antrag auf Zugang zu der im Beihilfeerlass (Gesetzeserlass Nr. 17 vom 2022. Mai 50) vorgesehenen einmaligen Beihilfe gestellt haben, können nun einen Antrag auf erneute Prüfung stellen. Das Ergebnis der Bewerbungen und die damit verbundenen Ablehnungsgründe können auf der INPS-Website über den Dienst "Indennità una [...]

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