Übergangsbestimmungen zwischen dem Staatsbürgerschaftseinkommen, der Eingliederungsbeihilfe und dem Berufsausbildungsservice

Im Geiste des Dienstes, der Nähe und der Transparenz liefert das INPS erste Elemente zu den Zugangsmethoden zum Weg der sozialen Eingliederung und der Aktivierung der Arbeit bis zur Verabschiedung der Durchführungsverordnungen der neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Fragilität sowie sozialer und beruflicher Ausgrenzung (ADI und SFL).

In diesem Zusammenhang sehen die Übergangsbestimmungen vor, dass für einige Familien, die nicht zur Arbeit aktiviert werden können (und in jedem Fall spätestens bis zum 31. Oktober), eine Übernahmemitteilung des Sozialdienstes eingehen kann.

Für diese Familien, die von Sozialdiensten betreut werden, kann die Nutzung des Staatsbürgerschaftseinkommens ohne die Begrenzung auf sieben monatliche Zahlungen und in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember 2023 fortgesetzt werden. 

INPS hat in den ersten Julitagen bereits 88.000 diesbezügliche Mitteilungen vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik erhalten.

Daher betrifft die Hypothese der Übernahme keine Familien, deren Angehörige in die Arbeitsämter geschickt wurden und für die es nicht notwendig war, sie an Sozialdienste zu verweisen.

Für diese und diejenigen, die nicht von den Sozialdiensten betreut werden, besteht ab dem 2023. September 350 die Möglichkeit, auf die neue Maßnahme der Ausbildungs- und Arbeitsförderung (SFL) zuzugreifen. Ziel dieser Maßnahme ist die Arbeitsvermittlung unter Gewährleistung einer finanziellen Unterstützung in Höhe von XNUMX Euro pro Monat für maximal zwölf Monate. Um auf die Maßnahme zugreifen zu können, ist neben der Einreichung eines Antrags auch die Einhaltung eines bestimmten Prozesses erforderlich, der in einem vom Institut zur Verfügung gestellten Videoleitfaden veranschaulicht wird.

Diejenigen, die bereits in die Arbeitsämter entsandt wurden und bereits in die nationalen Programme zur Worker Employability Guarantee (GOL) oder in für die Gemeinschaft nützliche Projekte oder in andere Aktivierungsinitiativen eingebunden sind, können ihren Weg fortsetzen. Tatsächlich können für die Anerkennung der Ausbildungs- und Arbeitsbeihilfe bereits aktivierte Arbeitsvermittlungsinitiativen validiert werden.

Ab dem 1. Januar 2024 werden möglicherweise die Einheiten, in denen sich behinderte Menschen, Minderjährige oder mindestens XNUMX Jahre alte Menschen oder Mitglieder in benachteiligten Verhältnissen befinden und die in Pflege- und Hilfsprogramme der von der öffentlichen Verwaltung zertifizierten territorialen Sozial- und Gesundheitsdienste einbezogen sind Empfänger der Inclusion Allowance (ADI) sein, einer neuen Maßnahme zur Bekämpfung von Armut, Fragilität und sozialer Ausgrenzung.

Für die wirksame Umsetzung der beiden Maßnahmen (ADI und SFL) arbeiten das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, die Regionen, die kommunalen Sozialdienste, die Arbeitsämter und das INPS zusammen, um jedem entsprechend seinen Bedürfnissen den wirtschaftlichen Nutzen und die notwendige Unterstützung zu gewährleisten auf dem Weg der sozialen und beruflichen Integration.

Weitere Details sind in der Nachricht enthalten Hermes n. 2835/2023.

Übergangsbestimmungen zwischen dem Staatsbürgerschaftseinkommen, der Eingliederungsbeihilfe und dem Berufsausbildungsservice