Eni gas and light erkennt die Verrechnung von Rechnungszahlungen als "automatisch"

Eni gas and light erkennt "automatisch" die Verjährung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Strom und Gas an, wenn die Nichtabrechnung des Verbrauchs innerhalb von zwei Jahren dem Unternehmen zuzurechnen ist. Die Initiative wurde unter Berücksichtigung des 2018-Haushaltsgesetzes (Nota 1), die die Verjährungsfrist für die Zahlung von Gas- und Stromrechnungen von 5 auf 2 Jahre reduziert hat, außer in Fällen von Kundenverantwortung.

Eni Gas and Light hat sich entschieden, die Anforderung automatisch zu erkennen, indem sie ihre Kunden von der Notwendigkeit befreit, den formellen Antrag auf Anerkennung der vorgeschriebenen Frist in allen Fällen, in denen die Verspätung der Rechnungslegung der Gesellschaft zusteht, auszufüllen und zu senden. Der Gas- und Stromkunde von Eni erhält eine Rechnung, in der das verrechnete Guthaben, das bereits vom Gesamtbetrag abgezogen wurde, ausgewiesen wird. Die Initiative ist bereits für Verträge für die Lieferung von Strom aus 1 ° März 2018 in Betrieb, und es wird auch für Gas sein, beginnend mit 1 Januar 2019.

In Fällen, in denen die Verzögerung bei der Abrechnung des Verbrauchs nicht der Gesellschaft zuzuschreiben ist, sondern stattdessen von der Vertriebsgesellschaft abhängt, die den Verbrauch nicht entdeckt und / oder nicht unverzüglich offen gelegt hat, müssen Kunden, die die Anforderung durchsetzen, stattdessen eine Anfrage senden formal zu Eni Gas und Licht, weil es in diesem Fall die automatische Verordnung nicht erkennen kann.

Kunden können weitere Informationen erhalten, indem sie die gebührenfreie Nummer von 800.900.700 anrufen oder den Kundenleitfaden konsultieren, der in Kürze auf der Website enigaseluce.com mit weiteren Einzelheiten zu diesem Thema versehen sein wird.

Mit dieser Initiative will Eni Gas und Light die Zentralität ihrer Kunden bekräftigen, mit dem Ziel, die am besten geeigneten Instrumente zur Verfügung zu stellen, um das Supply Management zunehmend einfacher und unmittelbarer zu machen.

Nota 1: Das 2018-Haushaltsgesetz hat eine wesentliche Änderung zugunsten der Kunden für Verträge über die Lieferung von Strom und Gas eingeführt: Die Verjährungsfrist für Forderungen von Energielieferanten in Bezug auf diese Verträge, außer im Falle der Kundenverantwortung, ist von 5 zu 2 Jahren für Strom bereits von 1 March 2018 und für Gas ab 1 Januar 2019 reduziert worden. In Umsetzung des Haushaltsgesetzes hat die Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt ebenfalls vorgesehen, dass die Lieferanten verpflichtet sind, die Kunden in der Rechnung oder in einer anderen Ad-hoc-Mitteilung angemessen über die in der Rechnung verlangten Beträge zu informieren vorgeschrieben werden, damit die Kunden selbst die Verjährung durchsetzen können und daher die entsprechenden Beträge nicht zahlen. Um die Anforderung durchzusetzen, müssen Kunden eine formelle Anfrage an den Lieferanten senden.

Eni gas and light erkennt die Verrechnung von Rechnungszahlungen als "automatisch"

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