ITS, MIM-Regionen-Vereinbarung über Prüfungskommissionen, gesetzliche Regelungen und nationales Komitee

Valditara: „Aufbau einer Ausbildungskette, die jungen Menschen die Möglichkeit gibt, ihre Talente zu verwirklichen“

Im Rahmen der vom PNRR vorgesehenen Reformen (Mission 4 – Komponente 1 – Investition 1.5) haben das Ministerium für Bildung und Verdienste und der Staat – Regionen und Autonomieregionen – dank einer intensiven Diskussionsaktivität, die von einem Geist der Zusammenarbeit und der Zielidentität beseelt ist Die Provinzen haben eine Einigung über die ersten drei Durchführungsverordnungen des Gesetzes 99/22 über das tertiäre System der höheren technischen Bildung zu den Themen Prüfungsausschüsse, Satzung und Nationalkomitee erzielt, die Minister Giuseppe Valditara bereits unterzeichnet hat.

Darüber hinaus unterzeichnete Minister Valditara noch im Rahmen der Entwicklung des im PNRR vorgesehenen tertiären Berufsbildungssystems ein Dekret zur Zuweisung von Ressourcen für die Stärkung der Labore der neu gegründeten Higher Technological Institutes „ITS Academy“, die mindestens eine Ausbildung in den USA aktiviert haben Jahr 2022. Dabei handelt es sich um eine Auszahlung von 27.600.000 Euro für die Labore von 14 neu gegründeten ITS-Stiftungen. Dieser Auftrag ist Teil der von DM n. 50 festgelegten Höchstinvestition von 310 Millionen. 2022 von 2022, der „die Zuteilung zusätzlicher Mittel unter den anderen ITS-Stiftungen, die mindestens einen Ausbildungsgang aktiviert haben, ab dem Jahr XNUMX oder später, in jedem Fall jedoch bis zum Datum der Verabschiedung des weiteren Zuteilungsbeschlusses“ vorsieht, z die Zwecke der Einhaltung der Ziele und Meilensteine ​​des PNRR“.

„Wir wollen eine Ausbildungskette aufbauen, die jungen Menschen die Möglichkeit gibt, ihre Talente zu verwirklichen, indem wir die Verbindung zwischen dem Ausbildungsangebot und der produktiven Welt stärken“, erklärte die Ministerin.

Konkret zu den drei Dekreten:

  • Das erste Dekret legt die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission zur Bewertung der abschließenden Verifizierungstests des ITS-Pfads fest; legt die Art der Tests und die am Ende der Abschlussbewertung vergebenen Punkte fest; sieht die Anerkennung von Credits vor, um den Übergang von einem ITS-Weg zu anderen ITS-Wegen zu erleichtern und die in anderen Kontexten, einschließlich am Arbeitsplatz, erworbenen Erfahrungen zu verbessern. Ein neues und wichtiges Element besteht darin, dass die Bewertung des Studierenden anders als bisher nicht ausschließlich auf der Abschlussprüfung basiert: Ein Teil der Punktzahl wird auf der Grundlage der Bewertung des gesamten Studienprogramms (zweijährige oder zweijährige Studiengänge) vergeben dreijährig). Das Dekret enthält auch Regeln für Studierende mit Behinderungen oder spezifischen Lernbehinderungen. Für Studierende mit DSA sind kompensatorische Instrumente vorgesehen, beispielsweise die Verlängerung der für die Durchführung der Prüfung vorgesehenen Zeiten, während für Studierende mit Behinderung gleichwertige Überprüfungstests vorgesehen sind, die in jedem Fall die Outgoing-Kompetenzen der künftigen Berufsfigur sicherstellen. Die in der Verordnung enthaltenen Regeln gelten nur für diejenigen, die ab dem Ausbildungsjahr 2023/24 im ersten Jahr der ITS-Kurse eingeschrieben sind.
  • Das zweite Dekret regelt die Arbeitsweise des Nationalen ITS-Akademiekomitees, das vom Minister eingesetzt wird. Der Ausschuss ist das Beratungsgremium des Ministers für die Entwicklung des tertiären Systems der höheren technologischen Bildung: Er unterbreitet beispielsweise Vorschläge für die Aktualisierung von Technologiebereichen und Berufsbildern und legt allgemeine Richtlinien fest, die auf die dreijährige Regionalausbildung angewendet werden Programmierung; schlägt Maßnahmen zur Förderung einer stärkeren Geschlechterintegration vor und schlägt Hinweise für die Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit zwischen den ITS-Akademien vor, beispielsweise die Einrichtung multiregionaler und multisektoraler Campusse. Das Dekret benennt auch die Landesverwaltungen, aus denen sich der Ausschuss zusammensetzt, und sieht die Öffnung für externe Parteien vor.
  • Das dritte Dekret legt die Mindeststandards der Satzung der ITS-Akademiestiftungen fest, einem grundlegenden Dokument für das Leben und Funktionieren des ITS. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, an dem sich die Stiftungen bei der Ausgestaltung ihrer individuellen Statuten orientieren können. Das Mindestvermögen, über das Stiftungen für den Betrieb verfügen müssen, wurde von 50 auf 100 Euro angehoben. Bei ITS, die in mehreren Technologiebereichen tätig sind, kann dieser Betrag noch weiter erhöht werden, um dem System eine größere Stabilität zu verleihen und es zu verbessern Studenten garantieren. Dieses Dekret stärkt auch die Rolle der Schule und des Schulleiters: Letzterer wird faktisch von Rechts wegen Mitglied des technisch-wissenschaftlichen Ausschusses. Das ultimative Ziel besteht darin, die Beratungsaktivitäten für Schüler zu verbessern, die Verbindung zwischen Schulen und ITS zu erleichtern und das Wissen über diese wichtige Ausbildungsmöglichkeit zu verbessern.

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