MiPAAF: unterzeichnete das 150-Millionen-Dekret für die Entwicklung von Agrar- und Lebensmittelgroßhandelsmärkten

Der Minister für Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik Stefano Patuanelli unterzeichnete das Dekret für die Entwicklung der logistischen Kapazität der Lebensmittelgroßmärkte, die in den Sektoren Lebensmittel, Fisch, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Baumschulen tätig sind, für die 150 Millionen Euro vorgesehen sind im Rahmen der PNRR-Maßnahme „Entwicklung der Logistik für die Sektoren Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Baumschulen“ vorgesehen.

Die Konzessionen zielen darauf ab, den Bau oder die Modernisierung lokaler Marktinfrastrukturen zu finanzieren, die darauf abzielen, das Klima für Unternehmen und Verbraucher auf lokaler Ebene zu verbessern und die industrielle Basis zu modernisieren und zu entwickeln. Insbesondere Projekte mit folgenden Zielen:

  • die kommerziellen und logistischen Kapazitäten der Märkte effizienter zu gestalten und durch Interventionen zu verbessern, die darauf abzielen, die Lager-, Lagerungs- und Verarbeitungskapazität von Rohstoffen zu verbessern und die Differenzierung von Produkten in Bezug auf Qualität, Nachhaltigkeit, Rückverfolgbarkeit und Produktionsmerkmale zu erhalten;
  • die Umweltauswirkungen durch Eingriffe zur energetischen Requalifizierung verringern oder in jedem Fall in der Lage sind, die Umweltauswirkungen kommerzieller Aktivitäten zu verringern und die Nachhaltigkeit der gehandelten Produkte zu erhöhen;
  • Verringerung der Lebensmittelverschwendung, beispielsweise durch die Verstärkung von Produktkontrollen und die Verteilung von Lebensmittelüberschüssen;
  • Bereiche, Räume und Gebäude, die mit den Aktivitäten und logistischen Prozessen der Marktgebiete verbunden sind, umfunktionieren, erweitern, umstrukturieren und digitalisieren;
  • Verbesserung der Zugänglichkeit zu Hub-Diensten und Stärkung der Sicherheit von Marktinfrastrukturen, auch durch den Einsatz innovativer und emissionsfreier Technologien.

Die Begünstigten der Investitionen sind öffentliche oder private Subjekte, Manager von Agrar-Lebensmittelgroßmärkten oder andere Subjekte, die berechtigt sind, die gleichen Interventionen durchzuführen. Ein Betrag in Höhe von mindestens 40 % der Mittel ist für die Finanzierung von Projekten reserviert, die in den Regionen Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien durchgeführt werden sollen.

Jedes Projekt darf Gesamtkosten von nicht mehr als 20 Millionen und nicht weniger als 5 Millionen haben. Die Zuschüsse werden in Form eines direkten Zuschusses bis zu einer Höhe von maximal 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben gewährt, in jedem Fall jedoch nicht über die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und dem Betriebsergebnis der Investition (Fundagelücke).

Die Modalitäten und Modalitäten für die Einreichung von Förderanträgen werden mit einem anschließenden Bescheid festgelegt.

MiPAAF: unterzeichnete das 150-Millionen-Dekret für die Entwicklung von Agrar- und Lebensmittelgroßhandelsmärkten