SFL: Das Institut veröffentlicht alle operativen Details der neuen Maßnahme zur sozialen Eingliederung

Ab dem 1. September ist es möglich, sich für den Zugang zur Ausbildungs- und Arbeitsförderung (SFL) zu bewerben, der neuen Maßnahme zur Förderung der Aktivierung von Menschen, die von sozialer und beruflicher Ausgrenzung bedroht sind, in der Arbeitswelt durch die Teilnahme an Ausbildungsprojekten , berufliche Qualifizierung und Umqualifizierung, Beratung, Arbeitsförderung und aktive Beschäftigungspolitik.

Mit Rundschreiben Nr. Das Gesetz Nr. 77 vom 29. August 2023 liefert erste Hinweise auf die Modalitäten des Zugangs und der Nutzung der Maßnahme, die durch das Gesetzesdekret Nr. 4 vom 2023. Mai 48, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 3 vom 2023. Juli 85, festgelegt wurde.

Insbesondere ist die SFL für einzelne Mitglieder von Haushalten im Alter zwischen 18 und 59 Jahren mit einem gültigen ISEE-Familienwert von höchstens 6.000 Euro pro Jahr gedacht, in denen keine Minderjährigen, über Sechzigjährigen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen in benachteiligten Verhältnissen aufgenommen werden Betreuung durch Sozial- und Gesundheitsdienste. 

Die SFL sieht die Zahlung einer Entschädigung für die Teilnahme an Arbeitsaktivierungsmaßnahmen in Höhe von monatlich 350 Euro vor. Dieser Betrag wird für die gesamte Dauer der Maßnahme, innerhalb einer Höchstgrenze von 12 Monaten, per monatlicher Banküberweisung vom INPS ausgezahlt und unterliegt der wirksamen Teilnahme an den oben genannten Aktivitäten.  

Tatsächlich setzt der Zugang zu der Maßnahme eine konkrete Verpflichtung voraus, an Initiativen zur Beschäftigungsaktivierung teilzunehmen und Stellenangebote anzunehmen, die die in der gleichen Gesetzgebung genannten Merkmale aufweisen. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller nach der Einreichung des Antrags oder dem positiven Ergebnis der Voruntersuchung auf das Portal des Informationssystems für soziale Eingliederung (SIISL) zugreifen, um die Vereinbarung zur digitalen Aktivierung (PAD) abzuschließen, in der , in Neben der Bestätigung der unmittelbaren Verfügbarkeit für die Ausübung einer Tätigkeit und für die Teilnahme an arbeitsaktivierenden Maßnahmen muss er mindestens drei Arbeitsagenturen oder zur Durchführung von Vermittlungstätigkeiten befugte Stellen angeben, die er kontaktiert hat, um für sein Berufsprofil geeignete Stellenangebote zu erhalten.  

Der einzuschlagende Weg wird in der personalisierten Dienstleistungsvereinbarung festgelegt und über das SIISL kann der Interessent selbstständig Stellenangebote, Berufsberatungs- und Begleitdienste sowie aktive Richtlinien oder spezifische Schulungsprogramme, Orientierungs- und Schulungspraktika usw. erhalten oder identifizieren Projekte, die für die Gemeinschaft nützlich sind.

Ab dem 1. Januar 2024 können auch Mitglieder von Haushalten, die Inklusionsbeihilfe (ADI) beziehen, auf die LFS zugreifen, wenn sie sich für die Teilnahme an Arbeitsvermittlungskursen entscheiden, auch wenn sie nicht den Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Absatz 4 unterliegen , des Gesetzesdekrets Nr. 48/2023, sofern sie nicht auf der spezifischen Äquivalenzskala für den ADI berechnet werden. 

Der Antrag kann ab dem 1. September 2023 direkt über die Website www.inps.it eingereicht werden, indem mindestens SPID (Public Digital Identity System), CNS (National Services Card) oder CIE (Italian Identity Card) der Stufe 2 aufgerufen wird. Elektronik ) im entsprechenden Abschnitt für die SFL oder indem Sie sich an die Förderinstitute wenden. Ab dem 1. Januar 2024 kann der Antrag auch über die Steuerberatungsstellen (CAF) gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Text des Rundschreiben Nr. 77 vom 29.08.2023 (https://www.inps.it/it/it/inps-comunica/atti/circolari-messaggi-e-normativa/dettaglio.circolari-e-messaggi.2023.08.circolare-numero-77-del-29-08 -2023_14256.html) und greifen Sie auf die anderen Informationen auf der institutionellen Website des zu Arbeitsministerium (https://www.lavoro.gov.it/notizie/pagine/le-modalita-di-educazione-del-supporto-la-formazione-e-il-lavoro) und zu dem derINPS (https://www.inps.it/it/it/inps-comunica/dossier/decreto-lavoro–cosa-cambia/supporto-per-la-formazione-e-il-lavoro.html).

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