Art. 47 Vereinfachungsverordnung, außerordentlicher Plan des Wald- und Gebirgsgebiets

Art. 47 Vereinfachungsverordnung, außerordentlicher Plan des Wald- und Gebirgsgebiets

MIPAAF, Bellanova: „Schlüsselwörter: Schutz, Widerstand, Belastbarkeit. Im Einklang mit Ziel 15 der Agenda 2030: Maßnahmen zur Verringerung der Fragmentierung, zur Verbesserung des Widerstands gegen den Klimawandel und zur Verhinderung von Waldbränden "

"Ich denke nicht, dass dies der absoluteste Weg ist, um unbegründete Kontroversen zu nähren, aber ich glaube, dass jeder, der in Artikel 47 des Vereinfachungsdekrets bezüglich des außerordentlichen Plans zur Erhaltung des Wald- und Berggebiets Alarm schlägt, den Text nicht gut gelesen hat oder nicht hat das Verhältnis richtig gelesen. Was ich in ein paar Schlüsselwörtern zusammenfasse: Unterstützung des Schutzes, des Widerstands und der Widerstandsfähigkeit des Wald- und Berggebiets ".

Also die Ministerin Teresa Bellanova.

"Dieser Artikel", fährt der Minister fort, "steht im Einklang mit Ziel 15 der siebzehn für eine nachhaltige Entwicklung, das von den Vereinten Nationen und dem EU Green New Deal entwickelt wurde, zu dem auch die neue europäische Biodiversitätsstrategie 2030 gehört.

Dank der Arbeit der Land- und Forstunternehmen soll mit den zugewiesenen Mitteln die Funktionalität der Waldgebiete in Berg- und Binnengebieten verbessert werden, wobei mit den besten Forsttechniken gearbeitet wird, um ihren Widerstand und ihre Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel umzusetzen.

Die geplanten Interventionen zielen in der Tat auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Fragmentierung ab, die die italienischen Waldgebiete verbinden, die 36% des Staatsgebiets abdecken, aber durch Infrastrukturen (z. B. Straßen, städtische Gebiete, Eisenbahnen) getrennt sind. Die Aktivitäten können Waldbrandschutzmaßnahmen umfassen, die als Ursache für die Abnahme der CO2-Absorption italienischer Wälder anerkannt sind.

Schließlich werden den Regionen Mittel für die Umsetzung der Großflächenpläne gemäß dem konsolidierten Gesetz über Wälder und Forstketten (Gesetzesdekret Nr. 34/2018) zur Verfügung gestellt.

Alle Aktivitäten zur Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Waldressourcen im Hinblick auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. "

Art. 47 Vereinfachungsverordnung, außerordentlicher Plan des Wald- und Gebirgsgebiets