Von den Rgs kein Summenblock für den Sozialfonds

Im Jahr 2021 wurde die Zulassung von INPS mit verschiedenen Maßnahmen erleichtert

In Bezug auf Presseberichte über angebliche Verzögerungen bei der Auszahlung von Lohnintegrationsbehandlungen stellt das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen klar, dass die Hauptrechnungsstelle des Staates die Überweisung der dem Lohnanteil zuzuweisenden Beträge in keiner Weise blockiert oder verzögert hat vom Staat finanzierte Zugänge für 2021. Diese auf Basis der vom INPS und dem Arbeitsministerium erstellten Fachgutachten ermittelten Beträge werden auf die Prognose der tatsächlichen Nutzung parametrisiert.

Die nach geltendem Recht vorgesehenen Finanzmittel für die Anerkennung der Behandlungen durch das INPS wurden vollständig und sofort zur Verfügung gestellt, da eine Auszahlung in „Tranchen“ durch die Hauptbuchhaltung nicht vorgesehen ist.

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und der Staatliche Hauptrechnungshof haben, auch durch den ständigen Dialog mit den INPS-Strukturen, alle erforderlichen und rechtzeitigen Unterstützungen geleistet, um die durch die von der Sozialversicherungsanstalt beschlossenen Zuweisungsverfahren festgelegten Genehmigungssperren zu überwinden eine andere und flexiblere Aufteilung der vorgesehenen Mittel zwischen den verschiedenen Einrichtungen der Lohnintegration und in Bezug auf die vorgesehenen spezifischen Budgetzuweisungen, um die Verwaltungstätigkeit und die Anerkennung von Lohnintegrationsbehandlungen zu erleichtern.

Um die Tätigkeit des Instituts zu erleichtern, förderten MEF und RGS im Laufe des Jahres 2021 gesetzgeberische Interventionen, darunter die Gesetzesverordnung 41/2021 und die Gesetzesverordnung 73/2021, die darauf abzielen, die Flexibilitätsinstrumente zu stärken, die den „Ins“ zur Verfügung stehen, um mehr zu ermöglichen effiziente Nutzung und bessere Allokation von Ressourcen.

Von den Rgs kein Summenblock für den Sozialfonds

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