Anweisung. Die Betriebsnotiz für die Anwendung des Dekrets vom 5. Januar wurde gesendet

Schule, Verwaltung positiver Fälle: Die Betriebsnotiz für die Anwendung des am 5. Januar genehmigten Dekrets wurde gesendet

Das Bildungsministerium hat den Schulen eine Betriebsnotiz mit Hinweisen für die Anwendung der neuen Maßnahmen zum Umgang mit positiven Fällen übermittelt, die in der vom Ministerrat am 5. Januar genehmigten Verordnung enthalten sind. Vor der Versendung hat das Ministerium heute Morgen eine Sitzung einberufen, um die Maßnahmen und die Note selbst an die Gewerkschaften zu erläutern.

Das Rundschreiben zeichnet die Bestimmungen des Gesetzesdekrets zum Umgang mit positiven Fällen bei Schülern nach (hier die Pressemitteilung mit dem Maßnahmenschema: https://www.miur.gov.it/web/guest/-/scuola-via- freie-zu-neue-Maßnahmen-für-das-Management-von-weißen-Positivitätsfällen-erlassene-klare-Regeln-für-die-Rückkehr-in-Anwesenheit-und-Sicherheit-), sondern auch die Bestimmungen für internes und externes Schulpersonal, basierend auf den jüngsten Bestimmungen des Gesundheitsministeriums, insbesondere denen vom 30. Dezember letzten Jahres.

In der Notiz werden einige Aspekte untersucht, die nach der Annahme des Gesetzesdekrets Gegenstand von Fragen waren. Das Dokument legt insbesondere fest, dass in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei zwei positiven Fällen in derselben Klasse die Voraussetzungen für die Anwesenheitspflicht während der Selbstkontrolle durch den Schüler nachgewiesen werden müssen an die Heimschule. Das Dekret sieht nämlich vor, dass bei zwei positiven Fällen in derselben Klasse diejenigen, die den Grundimmunisierungszyklus abgeschlossen haben, die sich weniger als 120 Tage erholt haben, die Auffrischungsdosis erhalten haben, in Gegenwart teilnehmen können das Regime der Selbstkontrolle. Der Rechtsstaat ermächtigt die Schulen daher in diesem konkreten Fall, die Impfsituation von Schülern einzusehen, ohne dass dadurch die Privatsphäre verletzt wird.

Der Hinweis erinnert auch daran, dass das Dekret kostenlose Tampons für diejenigen vorsieht, die sich selbst beaufsichtigen. Tupfer, die in Apotheken und angeschlossenen Einrichtungen hergestellt werden können. Der administrative Helpdesk des Ministeriums steht den Führungskräften weiterhin für weitere Klärungsanfragen zur Verfügung.

DIE NOTIZ

Anweisung. Die Betriebsnotiz für die Anwendung des Dekrets vom 5. Januar wurde gesendet

| NEWS ', Beweise 1 |